27.03.2008, 08:04
Hallo hermelin,
jeder Verpflegungsteilnehmer hat einen Anspruch darauf, dass Bedarfsgegenstände, (also auch Geschirr und Besteck) hygienisch ohne Beanstandungen sind. Die Oberflächen aller zu spülenden Bedarfgegenstände müssen also so beschaffen sein, das gesundheitliche Beeinträchtigungen der Verpflegungsteilnehmer ausgeschlossen sind . Das gilt grundsätzlich für jede Art der angebotenen Verpflegung, die mit und/oder auf Geschirr serviert wird.
Also beispielsweise für gastronomische Bereiche, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, etc.
Das „gewerbliche Spülen“ von Bedarfsgegenständen ist die mir einzigst bekannteste Lösung, die dieses Ziel in jeder Hinsicht effizient lösen kann. Die Hygienekontrollen diesbezüglich sprechen für sich. Natürlich könnte man versuchen mit herkömmlichen Spülen (also mit Wasser im Becken und „ein Schuss“ Spülmittel) ein gleichwertiges Ziel zu erreichen, doch das wäre - selbst wenn man gleiches Ziel erreichen würde - für die angesprochenen Bereiche absolute Illusion (Wasserverbrauch, Zeitaufwand, Spülmittelverbrauch, Umweltbelastung) etc. Auch der Trocknungsvorgang mit Hand (also Handtuch) stelle ich mir nicht nur zeitaufwendig, sondern auch unhygienisch im Sinne der gesetzlichen Forderung vor.
Zugegeben, man sieht in der Praxis teilweise auch angelaufenes Geschirr, oder Wasserflecken auf dem Geschirr und manchmal auch Reste von angetrockneten Speiserückständen. In der Regel handelt es sich hierbei um Bedienerfehler.
Beispiel: Essenteilnehmer einer Großküche beschwerten sich über feuchtes Geschirr in der Geschirrentnahmestelle.
Grund: Das Küchenpersonal, welches erst nach Hause konnte, wenn der Spülvorgang beendet ist, hat die Bandlaufgeschwindigkeit erhöht, was zur Folge hatte, dass das Geschirr nicht richtig trocknen konnte.
Auch nicht auf die Maschine abgestimmte Reinigungszusätze können ursächlich für Fleckenbildung etc. sorgen. Es gibt also einige Gründe warum das Geschirr nicht so aus der Maschine kommt, wie es eigentlich sein sollte. Man sieht dann bei den Begehungen in der Nähe der Maschine Geschirrhandtücher, mit denen "nachgetrocknet" wird, was absolut untersagt ist, denn damit fängt die Verkeimung erst wieder an.
Trotz des Sparzwangs empfehle ich den Großküchen und sonstigen Einrichtungen immer einen Wartungsvertrag mit abzuschließen. Sicherlich kommt es immer darauf an, für welchen Bereich eine Anschaffung getätigt werden soll.
Viele Grüße
Jörg
jeder Verpflegungsteilnehmer hat einen Anspruch darauf, dass Bedarfsgegenstände, (also auch Geschirr und Besteck) hygienisch ohne Beanstandungen sind. Die Oberflächen aller zu spülenden Bedarfgegenstände müssen also so beschaffen sein, das gesundheitliche Beeinträchtigungen der Verpflegungsteilnehmer ausgeschlossen sind . Das gilt grundsätzlich für jede Art der angebotenen Verpflegung, die mit und/oder auf Geschirr serviert wird.
Also beispielsweise für gastronomische Bereiche, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, etc.
Das „gewerbliche Spülen“ von Bedarfsgegenständen ist die mir einzigst bekannteste Lösung, die dieses Ziel in jeder Hinsicht effizient lösen kann. Die Hygienekontrollen diesbezüglich sprechen für sich. Natürlich könnte man versuchen mit herkömmlichen Spülen (also mit Wasser im Becken und „ein Schuss“ Spülmittel) ein gleichwertiges Ziel zu erreichen, doch das wäre - selbst wenn man gleiches Ziel erreichen würde - für die angesprochenen Bereiche absolute Illusion (Wasserverbrauch, Zeitaufwand, Spülmittelverbrauch, Umweltbelastung) etc. Auch der Trocknungsvorgang mit Hand (also Handtuch) stelle ich mir nicht nur zeitaufwendig, sondern auch unhygienisch im Sinne der gesetzlichen Forderung vor.
Zugegeben, man sieht in der Praxis teilweise auch angelaufenes Geschirr, oder Wasserflecken auf dem Geschirr und manchmal auch Reste von angetrockneten Speiserückständen. In der Regel handelt es sich hierbei um Bedienerfehler.
Beispiel: Essenteilnehmer einer Großküche beschwerten sich über feuchtes Geschirr in der Geschirrentnahmestelle.
Grund: Das Küchenpersonal, welches erst nach Hause konnte, wenn der Spülvorgang beendet ist, hat die Bandlaufgeschwindigkeit erhöht, was zur Folge hatte, dass das Geschirr nicht richtig trocknen konnte.
Auch nicht auf die Maschine abgestimmte Reinigungszusätze können ursächlich für Fleckenbildung etc. sorgen. Es gibt also einige Gründe warum das Geschirr nicht so aus der Maschine kommt, wie es eigentlich sein sollte. Man sieht dann bei den Begehungen in der Nähe der Maschine Geschirrhandtücher, mit denen "nachgetrocknet" wird, was absolut untersagt ist, denn damit fängt die Verkeimung erst wieder an.
Trotz des Sparzwangs empfehle ich den Großküchen und sonstigen Einrichtungen immer einen Wartungsvertrag mit abzuschließen. Sicherlich kommt es immer darauf an, für welchen Bereich eine Anschaffung getätigt werden soll.
Viele Grüße
Jörg