28.01.2008, 20:50
Hallo Jörg
ich habe mich mal ein wenig umgehört. Das Thema berufliche Anerkennung in Europa hat nun auch die SBK erreicht. Gemeint ist die unterschiedliche Ausbildungsform.
Beispiele: Jemand gründet in Deutschland einen neuen SBK Betrieb. Kein Problem. Dann folgen Antrag/ Genehmigung der Veterinärbehörde. Eine IHK Prüfung aus Deutschland - kein Problem. Eine entsprechende Qualifikation aus einem europäischen Land anzuerkennen entscheidet die jeweilige Veterinärbehörde. Wenn diese die Quali absegnet, darf jemand mit einer "Dreitageskursteilnahme" hier arbeiten. Wird die Eignung nicht anerkannt, keine Arbeit ohne Ausbildung.
Beispiel 2: In einem europäischen Land wird ein Dreitageskurs als Quali anerkannt. Die Firma wird dort gegründet. Dann dürfen Mitarbeiter dieser Firmen in Deutschland arbeiten.
Hier setzten jetzt die Überlegungen an - eine Art "europäische Dienstleistungs VO" , verbunden mit sog. Ziellandvorgaben.
Damit ist gemeint: es gelten die Gesetze und VO von dem Land in dem die Arbeiten ausgeführt werden, nicht die in dem die berufliche Eignung erworben wurde.
Dies sind, wie schon gesagt, Überlegungen, aber noch nicht konkretes. Ein schwacher Trost ist, dass andere Berufe die gleichen Probleme haben.
Bin mal gespannt wie es weiter geht.
bisdenndann
Peter
ich habe mich mal ein wenig umgehört. Das Thema berufliche Anerkennung in Europa hat nun auch die SBK erreicht. Gemeint ist die unterschiedliche Ausbildungsform.
Beispiele: Jemand gründet in Deutschland einen neuen SBK Betrieb. Kein Problem. Dann folgen Antrag/ Genehmigung der Veterinärbehörde. Eine IHK Prüfung aus Deutschland - kein Problem. Eine entsprechende Qualifikation aus einem europäischen Land anzuerkennen entscheidet die jeweilige Veterinärbehörde. Wenn diese die Quali absegnet, darf jemand mit einer "Dreitageskursteilnahme" hier arbeiten. Wird die Eignung nicht anerkannt, keine Arbeit ohne Ausbildung.
Beispiel 2: In einem europäischen Land wird ein Dreitageskurs als Quali anerkannt. Die Firma wird dort gegründet. Dann dürfen Mitarbeiter dieser Firmen in Deutschland arbeiten.
Hier setzten jetzt die Überlegungen an - eine Art "europäische Dienstleistungs VO" , verbunden mit sog. Ziellandvorgaben.
Damit ist gemeint: es gelten die Gesetze und VO von dem Land in dem die Arbeiten ausgeführt werden, nicht die in dem die berufliche Eignung erworben wurde.
Dies sind, wie schon gesagt, Überlegungen, aber noch nicht konkretes. Ein schwacher Trost ist, dass andere Berufe die gleichen Probleme haben.
Bin mal gespannt wie es weiter geht.
bisdenndann
Peter