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Zum Thema Ausbildung der Schädlingsbekämpfer... - mglass - 23.01.2008 Unter "Ankündigungen: Ausbildung" in dieser Rubrik wird dargestellt, dass der Beruf des Schädlingsbekämpfers (SBK) nunmehr ein ordentlicher Ausbildungsberuf ist. Das war bisher eine gute Nachricht, weil man zuvor nur einen Gewerbeschein für umgerechnet € 30,-- benötigte, um als Schädlingsbekämpfer am Markt aufzutauchen. Fachkompetenz war bis dahin kaum im Spiel, sehr zum Schaden der Kunden. Wie auf der CEPA, der europäischen Fachtagung für SBK, im Dezember 2007 bekannt wurde, plant die EU hier eine Kehrtwende!! In der Diskussion ist die europaweite Zulassung als SBK, wenn man an einem maximal dreitägigen Training teilgenommen hat. Für den sensiblen Lebensmittel- und Hygiene-Sektor wäre eine solche Entwicklung ein erheblicher Rückschritt und zusätzlicher Risikofaktor! - Druidelix - 25.01.2008 Hallo, um diese Entwicklung mit zu verfolgen und evtl. entgegen wirken zu können, wäre es für uns wichtig in welchem Ressort der EU darüber nachgedacht wird. Gruß Jörg - pglass - 25.01.2008 Hallo Jörg, es geht um die berufliche Anerkennung als SBK auf europäischer Ebene, im Schwerpunkt wohl um einen Kompromiss. Die beiden Extreme sind ein 3 Tages Kurs und auf der anderen Seite die dreijährige Erstausbildung in Deutschland. Nächste Woche kann ich dir wahrscheinlich mehr sagen. Ich bin heute und morgen auf einer Weiterbildung und kann da auch noch mal nachfragen. bisdenndann Peter - pglass - 28.01.2008 Hallo Jörg ich habe mich mal ein wenig umgehört. Das Thema berufliche Anerkennung in Europa hat nun auch die SBK erreicht. Gemeint ist die unterschiedliche Ausbildungsform. Beispiele: Jemand gründet in Deutschland einen neuen SBK Betrieb. Kein Problem. Dann folgen Antrag/ Genehmigung der Veterinärbehörde. Eine IHK Prüfung aus Deutschland - kein Problem. Eine entsprechende Qualifikation aus einem europäischen Land anzuerkennen entscheidet die jeweilige Veterinärbehörde. Wenn diese die Quali absegnet, darf jemand mit einer "Dreitageskursteilnahme" hier arbeiten. Wird die Eignung nicht anerkannt, keine Arbeit ohne Ausbildung. Beispiel 2: In einem europäischen Land wird ein Dreitageskurs als Quali anerkannt. Die Firma wird dort gegründet. Dann dürfen Mitarbeiter dieser Firmen in Deutschland arbeiten. Hier setzten jetzt die Überlegungen an - eine Art "europäische Dienstleistungs VO" , verbunden mit sog. Ziellandvorgaben. Damit ist gemeint: es gelten die Gesetze und VO von dem Land in dem die Arbeiten ausgeführt werden, nicht die in dem die berufliche Eignung erworben wurde. Dies sind, wie schon gesagt, Überlegungen, aber noch nicht konkretes. Ein schwacher Trost ist, dass andere Berufe die gleichen Probleme haben. Bin mal gespannt wie es weiter geht. bisdenndann Peter - Druidelix - 29.01.2008 Hallo Peter, habe die Problematik verstanden und werde mal nachschauen was ich diesbezüglich im Netz finde. Vielleicht gibt es ja so etwas wie ein Protokoll der CEPA im Netz. Vielen Dank für Deine Ausführungen. Viele Grüße Jörg - pglass - 30.01.2008 Hallo Jörg, die beiden Begriffe, die Branchenübergreifend mit Leben gefüllt werden sollen, sind a) Dienstleistungsrichtlinie und b) Ziel-Land-Prinzip (d.h. es gelten die Gesetze und Verordnungen von dem Land, in dem die Arbeiten ausgeführt werden). Ich gehe davon aus, dass dies auch Thema auf der Eurocido in drei Wochen sein wird. Zumindest im Kollegenkreis. Mal sehen, bzw. hören wie die das ganze bewerten. bisdenndann Peter |