07.10.2007, 18:05
Hallo Marek,
wie ich Dir bereits geantwortet habe, gelten die Vorschriften und Anforderungen der 852/2004 für alle Betriebsstätten und Räume. Desgleichen gelten sie für alle Stufen (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb und für Ausfuhren) der Lebensmittelkette. Vergleiche hierzu Kapitel I Artikel 1 [Geltungsbereich].
Ausnahmen, in Abhängigkeit zum „Lebensmittel“ sind in der VO nicht vorgesehen.
In wie weit Dir die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde „Erleichterungen“ bei Ausgestaltung bzw. Beschaffenheit der Räume oder zur Einrichtung und Ausstattung einräumen oder anbieten kann, solltest Du (am besten bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung) vorweg klären.
Die ein oder andere „Ausnahme“ von den Vorschriften sollte mit etwas Verhandlungsgeschick und wegen des doch relativ geringen Risikos und Gefahrenpotentials möglich sein.
Wesentlich wichtiger erscheint mir die Erfüllung und Beachtung von Deklarations- und Kennzeichnungspflichten nach der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV)
Das gilt natürlich auch für Los- oder Chargenkennzeichnung nach den Bestimmungen der Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV).
Im Weiteren solltest Du Dir auch Gedanken über die Rückverfolgbarkeit (vergleiche hierzu Verordnung (EG) 178/2002, Artikel 18) und die „Produkthaftung“ im Sinne des ProdHaftG machen.
In kann Dir und Deinen Freunden nur raten, dass ihr Euch -vor der Suche nach Geschäfts- bzw. Betriebsräumen- erst ausreichend und umfassend mit den einschlägigen Rechtsvorschriften auseinander setzt.
Wollt bzw. könnt Ihr die auf Euch zukommende „Verantwortung“ tragen und auch tatsächlich übernehmen.
Auch wenn es sich bei dem beabsichtigten Geschäftszweig offensichtlich nur um ein kleines und relativ risikoarmes „Gewerbe“ handelt, bzw. handeln soll, so werdet Ihr doch „Lebensmittelunternehmer“ und habt eine Vielzahl an Vorschriften und Anforderungen zu erfüllen und zu beachten.
Einige hiervon habe ich beispielhaft aufgeführt. Sicherlich gibt es auch noch wirtschafts- und handelsrechtliche Bestimmungen.
In diesem Sinne viel Erfolg und alles Gute.
Winfried
wie ich Dir bereits geantwortet habe, gelten die Vorschriften und Anforderungen der 852/2004 für alle Betriebsstätten und Räume. Desgleichen gelten sie für alle Stufen (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb und für Ausfuhren) der Lebensmittelkette. Vergleiche hierzu Kapitel I Artikel 1 [Geltungsbereich].
Ausnahmen, in Abhängigkeit zum „Lebensmittel“ sind in der VO nicht vorgesehen.
In wie weit Dir die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde „Erleichterungen“ bei Ausgestaltung bzw. Beschaffenheit der Räume oder zur Einrichtung und Ausstattung einräumen oder anbieten kann, solltest Du (am besten bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung) vorweg klären.
Die ein oder andere „Ausnahme“ von den Vorschriften sollte mit etwas Verhandlungsgeschick und wegen des doch relativ geringen Risikos und Gefahrenpotentials möglich sein.
Wesentlich wichtiger erscheint mir die Erfüllung und Beachtung von Deklarations- und Kennzeichnungspflichten nach der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV)
Das gilt natürlich auch für Los- oder Chargenkennzeichnung nach den Bestimmungen der Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV).
Im Weiteren solltest Du Dir auch Gedanken über die Rückverfolgbarkeit (vergleiche hierzu Verordnung (EG) 178/2002, Artikel 18) und die „Produkthaftung“ im Sinne des ProdHaftG machen.
In kann Dir und Deinen Freunden nur raten, dass ihr Euch -vor der Suche nach Geschäfts- bzw. Betriebsräumen- erst ausreichend und umfassend mit den einschlägigen Rechtsvorschriften auseinander setzt.
Wollt bzw. könnt Ihr die auf Euch zukommende „Verantwortung“ tragen und auch tatsächlich übernehmen.
Auch wenn es sich bei dem beabsichtigten Geschäftszweig offensichtlich nur um ein kleines und relativ risikoarmes „Gewerbe“ handelt, bzw. handeln soll, so werdet Ihr doch „Lebensmittelunternehmer“ und habt eine Vielzahl an Vorschriften und Anforderungen zu erfüllen und zu beachten.
Einige hiervon habe ich beispielhaft aufgeführt. Sicherlich gibt es auch noch wirtschafts- und handelsrechtliche Bestimmungen.
In diesem Sinne viel Erfolg und alles Gute.
Winfried
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)