13.07.2007, 10:00
Hallo zusammen,
zu diesem Thema habe ich in meinen Unterlagen folgendes gefunden:
http://www.hannover.de/data/download/ges...nlage3.pdf Hier steht unter 4) u.a., dass aus medizinisch-hygienischer Sicht bei einer Tätigkeit unter Aufsicht eine Belehrung nicht erforderlich ist, aber eine solche Belehrung von Seiten der Praxis gewünscht wird.
Ich lese das so, dass die Stadt / Region Hannover eine Belehrung für Schulpraktikanten nicht zwingend vorschreibt, diese aber auf Wunsch kostenlos durchführt. Begründung: die Tätigkeit der Praktikanten erfolgt unter Aufsicht, somit liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften nicht mehr beim Praktikanten, sondern beim Betrieb.
Ich denke, dass man sich mit diesen div. Unterlagen bewaffnet rechtzeitig beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden und dort mal nach dem Stand der Dinge fragen sollte.
An unserer Schule ist das soweit geklärt, dass die Schülerinnen und Schüler kostenlos vom Gesundheitsamt belehrt werden. Dazu kommt ein Beauftragter des Amtes in unsere Schule. Wir müssen da einen größeren Aufwand betreiben, da es nicht nur um Berufsfindungspraktika geht, sondern um Schülerinnen und Schüler, die sich in der Berufsausbildung befinden. Diese haben dann sogar den Vorteil, dass sie später keine weitere Bescheinigung brauchen.
@ Drui
Auch ich wundere mich, dass ein Bundesgesetz in jedem Bundesland bzw. sogar in jeder Region anders gehandhabt wird.
zu diesem Thema habe ich in meinen Unterlagen folgendes gefunden:
http://www.hannover.de/data/download/ges...nlage3.pdf Hier steht unter 4) u.a., dass aus medizinisch-hygienischer Sicht bei einer Tätigkeit unter Aufsicht eine Belehrung nicht erforderlich ist, aber eine solche Belehrung von Seiten der Praxis gewünscht wird.
Ich lese das so, dass die Stadt / Region Hannover eine Belehrung für Schulpraktikanten nicht zwingend vorschreibt, diese aber auf Wunsch kostenlos durchführt. Begründung: die Tätigkeit der Praktikanten erfolgt unter Aufsicht, somit liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften nicht mehr beim Praktikanten, sondern beim Betrieb.
Ich denke, dass man sich mit diesen div. Unterlagen bewaffnet rechtzeitig beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden und dort mal nach dem Stand der Dinge fragen sollte.
An unserer Schule ist das soweit geklärt, dass die Schülerinnen und Schüler kostenlos vom Gesundheitsamt belehrt werden. Dazu kommt ein Beauftragter des Amtes in unsere Schule. Wir müssen da einen größeren Aufwand betreiben, da es nicht nur um Berufsfindungspraktika geht, sondern um Schülerinnen und Schüler, die sich in der Berufsausbildung befinden. Diese haben dann sogar den Vorteil, dass sie später keine weitere Bescheinigung brauchen.
@ Drui
Zitat:Meine Persönliche Meinung dazu ist, wenn jemand ein 6 wöchiges Praktikum in einen Lebensmittelbetrieb macht, dann sicherlich deshalb, weil er später einmal diesen Beruf erlernen möchte.Ein 6-wöchiges Praktikum ist in der Schule sehr unwahrscheinlich (die meisten Berufsfindungspraktika laufen max. über 3 Wochen) und ich erlebe immer wieder Schülerinnen und Schüler, die eigentlich nicht vorhaben in diesem Beruf jemals zu arbeiten, aber froh sind, eine Praktikumsstelle zu haben.
Auch ich wundere mich, dass ein Bundesgesetz in jedem Bundesland bzw. sogar in jeder Region anders gehandhabt wird.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co