12.07.2007, 18:40
Hallo Drui,
die gemeinte Hygienevorschrift stammt aus dem Unterrichtsmaterial zur Folgebelehrung nach §43 Infekt.schutzgesetz von Michael Ertl.
Titel: Essen-Genuss ohne Infektions Risiko und ohne Reue.
Es ist eine Sammlung mit Folien und Basisinfo´s. Und in dieser Basisinfo ist u.a. auch ein Anhang mit Maßnahmen zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen und eine Sammlung von Hygienevorschriften. In dieser Hygienevorschrift ist dann dieser Punkt aufgeführt: Instantprodukte sind immer nur kurz vor dem Verzehr zuzubereiten.
Gruß hermelin
die gemeinte Hygienevorschrift stammt aus dem Unterrichtsmaterial zur Folgebelehrung nach §43 Infekt.schutzgesetz von Michael Ertl.
Titel: Essen-Genuss ohne Infektions Risiko und ohne Reue.
Es ist eine Sammlung mit Folien und Basisinfo´s. Und in dieser Basisinfo ist u.a. auch ein Anhang mit Maßnahmen zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen und eine Sammlung von Hygienevorschriften. In dieser Hygienevorschrift ist dann dieser Punkt aufgeführt: Instantprodukte sind immer nur kurz vor dem Verzehr zuzubereiten.
Gruß hermelin