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Bescheinigung Infekt.schutz gesetz
#2
Hallo Hermelin,

von einer Beschränkung auf eine ehrenamtliche Tätigkeit habe ich noch nichts gehört!? Kannst Du den exakten Wortlaut der 2 Bescheinigungen hier einstellen (Namen etc. natürlich als xxx)? Vielleicht hilft uns das weiter?!?

Wenn sie z.B. die Belehrung vom Amt 3 Tage vor Arbeitsbeginn bei Dir bekommen hat und 2 Wochen nach Praktikumsende woanders anfängt, braucht sie noch nichtmal eine neue Bescheinigung!!! Die ist dann ja nicht älter als 3 Monate!

*bin verwirrt*

Saftschubse
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 12.07.2007, 17:21
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 12.07.2007, 17:50
[Kein Betreff] - von hermelin - 12.07.2007, 18:44
[Kein Betreff] - von Druidelix - 12.07.2007, 19:18
[Kein Betreff] - von cnn - 13.07.2007, 10:00

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