12.07.2007, 17:21
Hallo Hermelin,
von einer Beschränkung auf eine ehrenamtliche Tätigkeit habe ich noch nichts gehört!? Kannst Du den exakten Wortlaut der 2 Bescheinigungen hier einstellen (Namen etc. natürlich als xxx)? Vielleicht hilft uns das weiter?!?
Wenn sie z.B. die Belehrung vom Amt 3 Tage vor Arbeitsbeginn bei Dir bekommen hat und 2 Wochen nach Praktikumsende woanders anfängt, braucht sie noch nichtmal eine neue Bescheinigung!!! Die ist dann ja nicht älter als 3 Monate!
*bin verwirrt*
Saftschubse
von einer Beschränkung auf eine ehrenamtliche Tätigkeit habe ich noch nichts gehört!? Kannst Du den exakten Wortlaut der 2 Bescheinigungen hier einstellen (Namen etc. natürlich als xxx)? Vielleicht hilft uns das weiter?!?
Wenn sie z.B. die Belehrung vom Amt 3 Tage vor Arbeitsbeginn bei Dir bekommen hat und 2 Wochen nach Praktikumsende woanders anfängt, braucht sie noch nichtmal eine neue Bescheinigung!!! Die ist dann ja nicht älter als 3 Monate!
*bin verwirrt*
Saftschubse