12.07.2007, 16:50
Hallo
von einer neuen Mitarbeiterin (Praktikantin für 6 Wochen) bekam ich zusammen mit der Bescheinigung zum Infekt. schutzgesetz nach §43 eine weitere Bescheinigung (aus meiner Sicht identische wie oben genannt) mit dem Vermerk, daß diese Bescheinigung auf die ehrenamtliche Tätigkeit beschränkt ist. Was soll die Betonung ehrenamtliche Tätigkeit in dieser Bescheinigung ?? Habt Ihr davon schon mal gehört ?
hermelin
von einer neuen Mitarbeiterin (Praktikantin für 6 Wochen) bekam ich zusammen mit der Bescheinigung zum Infekt. schutzgesetz nach §43 eine weitere Bescheinigung (aus meiner Sicht identische wie oben genannt) mit dem Vermerk, daß diese Bescheinigung auf die ehrenamtliche Tätigkeit beschränkt ist. Was soll die Betonung ehrenamtliche Tätigkeit in dieser Bescheinigung ?? Habt Ihr davon schon mal gehört ?
hermelin