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Bescheinigung Infekt.schutz gesetz
#1
Hallo
von einer neuen Mitarbeiterin (Praktikantin für 6 Wochen) bekam ich zusammen mit der Bescheinigung zum Infekt. schutzgesetz nach §43 eine weitere Bescheinigung (aus meiner Sicht identische wie oben genannt) mit dem Vermerk, daß diese Bescheinigung auf die ehrenamtliche Tätigkeit beschränkt ist. Was soll die Betonung ehrenamtliche Tätigkeit in dieser Bescheinigung ?? Habt Ihr davon schon mal gehört ?

hermelin
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Nachrichten in diesem Thema
Bescheinigung Infekt.schutz gesetz - von hermelin - 12.07.2007, 16:50
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 12.07.2007, 17:21
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 12.07.2007, 17:50
[Kein Betreff] - von hermelin - 12.07.2007, 18:44
[Kein Betreff] - von Druidelix - 12.07.2007, 19:18
[Kein Betreff] - von cnn - 13.07.2007, 10:00

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