31.05.2007, 19:56
Sei so gut und gib Ihm oder Ihr auch diese Informationen weiter.
Danke!
Zunächst sei festgestellt, dass es kein neues "Kennzeichnungsgesetz" gibt.
Auch ich gehe davon aus, dass es bei der Fragestellung um die Rückverfolgbarkeit geht. Genauer gesagt um den Art. 18 der Verordnung EG Nr. 178/2002 , sog. Basis-V, die seit 01.01.2005 geltende rechtliche Verpflichtungen, zur Rückverfolgbarkeit sicherstellt. Mit dieser Verordnung wurde die allgemeine Rückverfolgbarkeit zum ersten Mal als verpflichtendes Gebot im Lebensmittelrecht verankert.
Da die Interpretationen solcher Verordnungen nicht immer einfach ist, gibt es auch hierzu Hilfestellungen. Dem Hilfeersuchenden sei folgender Link empfohlen, hier möge er sich insbesondere Punkt 3 Welche Verpflichtung hat der Lebensmittelunternehmer gem. Basisverordnung und Punkt 8 Aufbewahrungsfristen von Dokumenten ansehen. Damit dürften seine Fragen beantwortet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, darf er sich, wie ja bereits getan, sich auch an unser Forum oder aber an uns persölich wenden.
So nun aber der Link:
Rückverfolgbarkeit
Über ein Feedback, ob wir Ihm oder Ihr damit helfen konnten, würden wir uns freuen.
Es grüßt
Drui
Danke!
Zunächst sei festgestellt, dass es kein neues "Kennzeichnungsgesetz" gibt.
Auch ich gehe davon aus, dass es bei der Fragestellung um die Rückverfolgbarkeit geht. Genauer gesagt um den Art. 18 der Verordnung EG Nr. 178/2002 , sog. Basis-V, die seit 01.01.2005 geltende rechtliche Verpflichtungen, zur Rückverfolgbarkeit sicherstellt. Mit dieser Verordnung wurde die allgemeine Rückverfolgbarkeit zum ersten Mal als verpflichtendes Gebot im Lebensmittelrecht verankert.
Da die Interpretationen solcher Verordnungen nicht immer einfach ist, gibt es auch hierzu Hilfestellungen. Dem Hilfeersuchenden sei folgender Link empfohlen, hier möge er sich insbesondere Punkt 3 Welche Verpflichtung hat der Lebensmittelunternehmer gem. Basisverordnung und Punkt 8 Aufbewahrungsfristen von Dokumenten ansehen. Damit dürften seine Fragen beantwortet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, darf er sich, wie ja bereits getan, sich auch an unser Forum oder aber an uns persölich wenden.
So nun aber der Link:
Rückverfolgbarkeit
Über ein Feedback, ob wir Ihm oder Ihr damit helfen konnten, würden wir uns freuen.
Es grüßt
Drui