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neues Kennzeichnungsgesetz - Druckversion

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neues Kennzeichnungsgesetz - Sumpfhuhn007 - 31.05.2007

Hallo zusammen,

diese Frage kam heute an mich ran.

Hallo Kollegen!
Mein Lebenmittel-Kontroller hat mich bei seinem letzten Besuch auf dieses neue Gesetz aufmeksam gemacht.
Lieferscheine müssen immer eine- Chargennummer und das MHD haben um die gelieferten Lebensmittel einwandfrei zuordnen zu können.( Leiferschein Beweisplicht bis zu 6 Jahren!!!)


Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen nach Frankfurt!


So, nun seid Ihr dran <!-- Icon_wink --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- Icon_wink -->


- Saftschubse - 31.05.2007

Hallo Supmfhuhn!

Ich werde Dir mal meine Gedanken dazu aufschreiben. Mein erster Gedanke war, dass es beim Lieferaten schon auf den Schein geschrieben werden muss. Aber -->

Wir liefern unsere Waren ohne MHD und Charge auf dem Lieferschein aus, das ginge gar nicht.

Bsp.: Wir haben an einem Tag 4 Fuhren zur Verladung. Die ältere Charge reicht für 1,5 Fuhren, die neuere wird für den Rest hergenommen.
Mit unserem Automatiklager wird IMMER FiFo gemacht. Macht es selber. ann ich nur mit Trick 17 ausschalten. Punkt. Ich kann also nicht oder nur bedingt vorgeben, welcher LKW mit welcher Charge(nkombination beladen wird).
Allerdings zeichnet das Programm auf, auf welche Lieferscheinnummer welche Charge verladen wurde. Diese Daten kann ich rückverfolgen.



Nächster Gedanke: Es geht um Lieferscheine bei mir als Beliefertem oder als Lieferanten!! (Was glaub ich näher liegt??)

Ich denke, dass der Kontrolleur die Rückverfolgbarkeitsdaten sehen wollte. Irgendwo muss niedergeschrieben sein, welche Chargen zu welchem Kunden verladen wurde. Oder welche man bekommen hat an Tag X.
Eine (einfache) Möglichkeit ist, dies auf den Lieferschein zu schreiben.
Man kann es auch in eine Tabelle schreiben.
Man kann diese Tabelle der schnelleren Rückverfolgbarkeit wegen aber auch in der EDV führen (z.B. Excel).


Was anderes kann ich mir hier nicht vorstellen - löst das das Problem Deines Kollegen??

gruß
Saftschubse


- Sumpfhuhn007 - 31.05.2007

und was ist mit den 6 Jahren????


- Saftschubse - 31.05.2007

Hmmmmm..... wir lagern 2 Jahre. MHD + Reserve + Rundung.

Bei bestimmten Rohwarenanlieferungen müssen wir die Lieferpapiere länger aufbewahren, da bekommen die Lieferanten Subventionen drauf.

Betriebswirtschaftliche Hintergründe?? Mit denen kommt kein LM-Kontrolleur, höchstens ein Wirtschaftsprüfer.

Denke weiter darüber nach. Und was sagst Du sonst zu meiner Aussage??


- Sumpfhuhn007 - 31.05.2007

Danke, ich habe ihm das mal weitergeleitet, vielleicht hilfts <!-- s;-) --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=";-)" title="Wink" /><!-- s;-) -->


- Druidelix - 31.05.2007

Sei so gut und gib Ihm oder Ihr auch diese Informationen weiter.

Danke!

Zunächst sei festgestellt, dass es kein neues "Kennzeichnungsgesetz" gibt.

Auch ich gehe davon aus, dass es bei der Fragestellung um die Rückverfolgbarkeit geht. Genauer gesagt um den Art. 18 der Verordnung EG Nr. 178/2002 , sog. Basis-V, die seit 01.01.2005 geltende rechtliche Verpflichtungen, zur Rückverfolgbarkeit sicherstellt. Mit dieser Verordnung wurde die allgemeine Rückverfolgbarkeit zum ersten Mal als verpflichtendes Gebot im Lebensmittelrecht verankert.

Da die Interpretationen solcher Verordnungen nicht immer einfach ist, gibt es auch hierzu Hilfestellungen. Dem Hilfeersuchenden sei folgender Link empfohlen, hier möge er sich insbesondere Punkt 3 Welche Verpflichtung hat der Lebensmittelunternehmer gem. Basisverordnung und Punkt 8 Aufbewahrungsfristen von Dokumenten ansehen. Damit dürften seine Fragen beantwortet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, darf er sich, wie ja bereits getan, sich auch an unser Forum oder aber an uns persölich wenden.

So nun aber der Link:

Rückverfolgbarkeit

Über ein Feedback, ob wir Ihm oder Ihr damit helfen konnten, würden wir uns freuen.

Es grüßt

Drui


- Saftschubse - 31.05.2007

Hallo Drui,

auf Dich ist Verlass, Du hast immer einen guten Link parat!! Ich habe zwar bis jetzt nur quergelesen, aber das liest sich gut.

Und der bll sollte als Quelle bei der Argumentationen auch akzeptiert werden.

Schönen Abend
Saftschubse


- Sumpfhuhn007 - 01.06.2007

vielen Dank an Euch!!!! <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->