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LFGB §44 Abs.4
#3
Kann es auch sein, dass sich der Informant auf §40 LFGB bezieht ?
Ich denke mal seine Äußerungen basieren auf einen weiteren Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), welches im 1. Anlauf durch den Bundespräsidenten nicht unterzeichnet wurde und sich jetzt bereits im 2. Anlauf befindet.

Dazu eine kurze Information:

Bundespräsident Horst Köhler fertigt Verbraucherinformationsgesetz nicht aus
Bundesregierung nimmt Entscheidung respektierend zur Kenntnis
Bundespräsident Horst Köhler hat entschieden, das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation" nicht auszufertigen. Damit kann das Gesetz nicht in Kraft treten.....
..
..
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird die Entscheidung des Bundespräsidenten sorgfältig analysieren und einen auf dieser Grundlage überarbeiteten Gesetzentwurf vorlegen.



Im §40 LFGB steht derzeit folgendes:

§ 40
Information der Öffentlichkeit(1) Die zuständige Behörde kann die Öffentlichkeit
unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder
Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens,
unter............informieren.

Der neue Entwurf sieht vor das Wörtchen KANN gegen SOLL
auszutauschen. Aber wie gesagt auch hier der Hinweis, noch ist es ein Entwurf.

Ich gehe mal davon aus, das dies die Beweggründe des Informanten waren. Quasi ein kommentierter Ausblick.

Gruß
Drui
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LFGB §44 Abs.4 - von Andrea - 15.05.2007, 16:06
[Kein Betreff] - von Druidelix - 15.05.2007, 16:41
[Kein Betreff] - von Druidelix - 16.05.2007, 09:26
[Kein Betreff] - von Ariane - 16.05.2007, 12:08
[Kein Betreff] - von Druidelix - 16.05.2007, 13:10

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