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Kennzeichnung von Industrieprodukten
#6
Bei der ganzen Problematik ging es um eine Beanstandung der Lebensmittelüberwachung.
Wir hatten einen Zuckersirup im 13 kg Eimer an eine Bäckerei verkauft, die den Sirup zum Brotbacken verwendet. Die Lebensmittelüberwachung hat diesen Eimer bei dem Bäcker im Lager gefunden und beanstandet, dass neben der Verkehrsbezeichnung und der Losnummer keine Zutatenliste und kein MHD etc. drauf standen...

Wir haben aber mittlerweile das Ordnungswidrigkeitsverfahren abweisen können.
Aufgrund folgenden Satzes (sinngemäß in der LMKV):
Ausgenommen von der Verordnung / der Kennzeichnung sind solche Produkte, die nicht oder noch nicht dazu bestimmt sind, an den Verbraucher abgegeben zu werden. Dazu gehören Erzeugnisse, die noch verarbeitet werden sollen.

Außerdem war sehr hilfreich zu wissen, wie der Endverbraucher an sich definiert ist:
Endverbraucher sind die letzten Verbraucher eines Lebensmittels, der das Lebensmittel nicht im Rahmen der Tätigkeit eines Lebensmittelunternehmens verwendet. (Eine Bäckerei ist auf jeden Fall ein Lebensmittelunternehmen)

Dies nur zu Eurer Info! <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Gruß,
Steffi
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[Kein Betreff] - von Saftschubse - 19.01.2007, 13:34
[Kein Betreff] - von Anton - 19.01.2007, 18:30
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[Kein Betreff] - von Druidelix - 03.04.2007, 14:30

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