31.01.2007, 20:35
<!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Danke für die
Tipps und Hinweise.
Stand der Dinge: Da mir die Mitarbeiterin den Produktnamen nicht
nennen konnte, werde ich hier weiter nachhaken. Quellen oder Links sind aber weiterhin
höchst willkommen.
Meine Tipps waren: Chlor unterliegt der Gefahrstoffverordnung, somit
muss es für das Produkt ein Sicherheitsdatenblatt geben, bzw. vom Hersteller angefordert
werden können. Wenn der Chef das nicht tun will, kann sie es ggf. über den Personalrat oder
auch selbst veranlassen, Außerdem sind die Herstellerangaben auf dem Produkt zu beachten
hinsichtlich der Anwendungsart, Konzentration, Verwendung, ggf. Maschinenanwendung und der
zu behandelnden Flächen und Materialien. Dann soll die Dosierung genau überprüft werden und
unabhängig davon sollte bei auftretenden Beschwerden am Arbeitsplatz stets ein Arzt
konsultiert werden, der dann eine Diagnose stellt und Maßnahmen verordnet.
Erst wenn
alle Stricke reißen: Schweres Geschütz mit Personalvertretung, Gesundheitsbehörde etc.
<!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_idea.gif" alt="" title="Idea" /><!-- s --> Marktleitern in Abhängigkeit von Handelsketten raten wir:
Erstellen Sie
ein Hygiene-Konzept für Ihren Markt, in sensiblen Bereichen (Produktion, LM-Ver- und
-bearbeitung) nach HACCP und bestimmen Sie vor Ort die CCP´s genau. Dabei muss auch das
Krisenmanagement (bei Kontamination egal wodurch) festgelegt sein, das die Reinigung und
Reinigungspläne einschließt. Wenn gar kein CCP festgestellt wird und dies belegbar ist, kann
die Handelskette auch keine "Vorschrift" erlassen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Man
sollte sich zwar nicht querstellen, aber auch nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen",
sondern die EU-Vo gemeinsam richtig auslegen und sich auf ein von beiden Seiten akzeptiertes
Vorgehen entscheiden.
Knebeln lassen gilt nicht, solange zu vermuten ist, dass die
Handelskette hierin offensichtlich nur nach Schema "F" handelt, statt HACCP etc. wirklich zu
kennen, wie das in der Praxis leider noch oft der Fall ist. Wir bieten hierzu gern Schulung
und Beratung für alle Beteiligten an.
Tipps und Hinweise.
Stand der Dinge: Da mir die Mitarbeiterin den Produktnamen nicht
nennen konnte, werde ich hier weiter nachhaken. Quellen oder Links sind aber weiterhin
höchst willkommen.
Meine Tipps waren: Chlor unterliegt der Gefahrstoffverordnung, somit
muss es für das Produkt ein Sicherheitsdatenblatt geben, bzw. vom Hersteller angefordert
werden können. Wenn der Chef das nicht tun will, kann sie es ggf. über den Personalrat oder
auch selbst veranlassen, Außerdem sind die Herstellerangaben auf dem Produkt zu beachten
hinsichtlich der Anwendungsart, Konzentration, Verwendung, ggf. Maschinenanwendung und der
zu behandelnden Flächen und Materialien. Dann soll die Dosierung genau überprüft werden und
unabhängig davon sollte bei auftretenden Beschwerden am Arbeitsplatz stets ein Arzt
konsultiert werden, der dann eine Diagnose stellt und Maßnahmen verordnet.
Erst wenn
alle Stricke reißen: Schweres Geschütz mit Personalvertretung, Gesundheitsbehörde etc.
<!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_idea.gif" alt="" title="Idea" /><!-- s --> Marktleitern in Abhängigkeit von Handelsketten raten wir:
Erstellen Sie
ein Hygiene-Konzept für Ihren Markt, in sensiblen Bereichen (Produktion, LM-Ver- und
-bearbeitung) nach HACCP und bestimmen Sie vor Ort die CCP´s genau. Dabei muss auch das
Krisenmanagement (bei Kontamination egal wodurch) festgelegt sein, das die Reinigung und
Reinigungspläne einschließt. Wenn gar kein CCP festgestellt wird und dies belegbar ist, kann
die Handelskette auch keine "Vorschrift" erlassen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Man
sollte sich zwar nicht querstellen, aber auch nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen",
sondern die EU-Vo gemeinsam richtig auslegen und sich auf ein von beiden Seiten akzeptiertes
Vorgehen entscheiden.
Knebeln lassen gilt nicht, solange zu vermuten ist, dass die
Handelskette hierin offensichtlich nur nach Schema "F" handelt, statt HACCP etc. wirklich zu
kennen, wie das in der Praxis leider noch oft der Fall ist. Wir bieten hierzu gern Schulung
und Beratung für alle Beteiligten an.