• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fleischzubereitung: Welche Reinigungsmittel sind erlaubt?
#5
<!-- sSmile --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="Smile" title="Smile" /><!-- sSmile --> Danke für die

Tipps und Hinweise.
Stand der Dinge: Da mir die Mitarbeiterin den Produktnamen nicht

nennen konnte, werde ich hier weiter nachhaken. Quellen oder Links sind aber weiterhin

höchst willkommen.
Meine Tipps waren: Chlor unterliegt der Gefahrstoffverordnung, somit

muss es für das Produkt ein Sicherheitsdatenblatt geben, bzw. vom Hersteller angefordert

werden können. Wenn der Chef das nicht tun will, kann sie es ggf. über den Personalrat oder

auch selbst veranlassen, Außerdem sind die Herstellerangaben auf dem Produkt zu beachten

hinsichtlich der Anwendungsart, Konzentration, Verwendung, ggf. Maschinenanwendung und der

zu behandelnden Flächen und Materialien. Dann soll die Dosierung genau überprüft werden und

unabhängig davon sollte bei auftretenden Beschwerden am Arbeitsplatz stets ein Arzt

konsultiert werden, der dann eine Diagnose stellt und Maßnahmen verordnet.
Erst wenn

alle Stricke reißen: Schweres Geschütz mit Personalvertretung, Gesundheitsbehörde etc.



<!-- sIdea --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_idea.gif" alt="Idea" title="Idea" /><!-- sIdea --> Marktleitern in Abhängigkeit von Handelsketten raten wir:
Erstellen Sie

ein Hygiene-Konzept für Ihren Markt, in sensiblen Bereichen (Produktion, LM-Ver- und

-bearbeitung) nach HACCP und bestimmen Sie vor Ort die CCP´s genau. Dabei muss auch das

Krisenmanagement (bei Kontamination egal wodurch) festgelegt sein, das die Reinigung und

Reinigungspläne einschließt. Wenn gar kein CCP festgestellt wird und dies belegbar ist, kann

die Handelskette auch keine "Vorschrift" erlassen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Man

sollte sich zwar nicht querstellen, aber auch nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen",

sondern die EU-Vo gemeinsam richtig auslegen und sich auf ein von beiden Seiten akzeptiertes

Vorgehen entscheiden.
Knebeln lassen gilt nicht, solange zu vermuten ist, dass die

Handelskette hierin offensichtlich nur nach Schema "F" handelt, statt HACCP etc. wirklich zu

kennen, wie das in der Praxis leider noch oft der Fall ist. Wir bieten hierzu gern Schulung

und Beratung für alle Beteiligten an.
  Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Druidelix - 31.01.2007, 11:20
[Kein Betreff] - von Druidelix - 31.01.2007, 13:13
[Kein Betreff] - von Druidelix - 31.01.2007, 13:52
Stand der Dinge in puncto "Chlorreinigerfall" - von mglass - 31.01.2007, 20:35
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 01.02.2007, 07:19
[Kein Betreff] - von mglass - 01.02.2007, 11:42

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Abklatsch Hände - welche Parameter? Saftschubse 2 12.743 27.02.2017, 13:47
Letzter Beitrag: cheesele
  Was sind denn aseptische Lebensmittel? busitrans 4 20.420 05.11.2012, 10:45
Letzter Beitrag: busitrans
  Arbeit mit Hautkrankheiten noch erlaubt? Steffi 8 27.273 09.07.2008, 09:51
Letzter Beitrag: Saftschubse

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste