Fleischzubereitung: Welche Reinigungsmittel sind erlaubt? - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Fleischzubereitung: Welche Reinigungsmittel sind erlaubt? (/showthread.php?tid=2676) |
Fleischzubereitung: Welche Reinigungsmittel sind erlaubt - mglass - 30.01.2007 <!-- s: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_question.gif" alt=":" title="Question" /><!-- s: --> Welche Reinigungsmittel sind in der Fleischzubereitung erlaubt bzw. vorgeschrieben und wo kann ich das nachlesen? Gibt´s DIN o. ä.? Bitte die Quelle genau angeben. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="" title="Exclamation" /><!-- s --> Problem: In der Fleischzubereitung eines Supermarktes wird von der Handelsgesellschaft der Einsatz von Chlorreiniger vorgeschrieben, laut Betreiber angeblich in einer Dosierung, die bei den Mitarbeitern allerdings erste Beschwerden hervorruft. Der Betreiber verweist auf die Vorgaben der Einkaufsgesellschaft und lehnt z. Zt. alle Einwände ab. Wer kann helfen? Gruß und Danke - Druidelix - 31.01.2007 Die für den Lebensmittelbereich zugelassenen Desinfektionsmittel richtet sich nach der DVG Liste Nr. 6 für den Lebensmittelbereich mit einer ersten Änderung vom August 2006. Wenn Du mir schreibst, wie das Mittel heißt, kann ich Dir sagen ob es gelistet ist. Gruß Drui - Druidelix - 31.01.2007 Ups, mir fällt gerade auf es handelt sich ja um Reinigungsmittel. Sorry Fehler von mir. Aber auch hier darf man natürlich nicht Mittel und Verfahren anwenden, die der Gesundheit des Mitarbeiters schaden. Gefahrenanalyse am Arbeitsplatz etc. Mir fällt da auch der Arbeitsschutz ein. Ich informiere mich sicherheitshalber noch einmal. Gruß Drui - Druidelix - 31.01.2007 Wenn Mitarbeiter diesbezüglich Probleme haben, ist es in jedem Falle ratsam (falls vorhanden) den Betriebsarzt zu Rate zu ziehen, sollte es keinen Betriebsarzt geben, empfiehlt sich auch den Personalrat einzuschalten. Für das Mittel gibt es doch sciherlich ein Sicherheitsdatenblatt oder eine Artikeldatenblatt oder eine Produktinformation. Diese Hinweise sind zu beachten. Spätestens wenn ein Mitarbeiter aufgrund seiner Beschwerden (wie immer die auch aussehen mögen) sich in ärztliche Behandlung begibt, könnte es unangenehm für die Betriebsleitung/Geschäftsführung etc. werden. Ich unterstelle, dass die Betriebsleitung daran interessiert ist, dass es ihren Mitarbeitern gut geht, denn sonst wären evtl. Krankmeldungen und damit Personalausfall die Folgen. Wie gesagt, wenn Du mir den Namen des Mittels und den Hersteller (gerne auch über Email) zukommen lassen würdest, dann wäre die Beantwortung der Frage sicherlich noch Detailierter. Gruß Drui Stand der Dinge in puncto "Chlorreinigerfall" - mglass - 31.01.2007 <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s --> Danke für die Tipps und Hinweise. Stand der Dinge: Da mir die Mitarbeiterin den Produktnamen nicht nennen konnte, werde ich hier weiter nachhaken. Quellen oder Links sind aber weiterhin höchst willkommen. Meine Tipps waren: Chlor unterliegt der Gefahrstoffverordnung, somit muss es für das Produkt ein Sicherheitsdatenblatt geben, bzw. vom Hersteller angefordert werden können. Wenn der Chef das nicht tun will, kann sie es ggf. über den Personalrat oder auch selbst veranlassen, Außerdem sind die Herstellerangaben auf dem Produkt zu beachten hinsichtlich der Anwendungsart, Konzentration, Verwendung, ggf. Maschinenanwendung und der zu behandelnden Flächen und Materialien. Dann soll die Dosierung genau überprüft werden und unabhängig davon sollte bei auftretenden Beschwerden am Arbeitsplatz stets ein Arzt konsultiert werden, der dann eine Diagnose stellt und Maßnahmen verordnet. Erst wenn alle Stricke reißen: Schweres Geschütz mit Personalvertretung, Gesundheitsbehörde etc. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_idea.gif" alt="" title="Idea" /><!-- s --> Marktleitern in Abhängigkeit von Handelsketten raten wir: Erstellen Sie ein Hygiene-Konzept für Ihren Markt, in sensiblen Bereichen (Produktion, LM-Ver- und -bearbeitung) nach HACCP und bestimmen Sie vor Ort die CCP´s genau. Dabei muss auch das Krisenmanagement (bei Kontamination egal wodurch) festgelegt sein, das die Reinigung und Reinigungspläne einschließt. Wenn gar kein CCP festgestellt wird und dies belegbar ist, kann die Handelskette auch keine "Vorschrift" erlassen, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Man sollte sich zwar nicht querstellen, aber auch nicht "mit Kanonen auf Spatzen schießen", sondern die EU-Vo gemeinsam richtig auslegen und sich auf ein von beiden Seiten akzeptiertes Vorgehen entscheiden. Knebeln lassen gilt nicht, solange zu vermuten ist, dass die Handelskette hierin offensichtlich nur nach Schema "F" handelt, statt HACCP etc. wirklich zu kennen, wie das in der Praxis leider noch oft der Fall ist. Wir bieten hierzu gern Schulung und Beratung für alle Beteiligten an. - Sumpfhuhn007 - 01.02.2007 Bitte daran denken, dass wenn ein Reinigungsmittel der Gefahrstoffverordnung unterliegt wird auch eine Betriebsanweisung für das Mittel gefordert....... (nur so am Rande) Ein Trick könnte sein, eine Produkt- und Anwendungschulung bezüglich der im Hause vorhandenen Reinigungsmittel zu machen. Dazu laden wir z.B. immer den Hersteller bzw. Vertriebler der Reinigungsmittelfirma ein. Dort kann man entsprechend eruieren wie wo was. <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesundheitsamt-bw.de/servlet/PB/menu/1141384/index.html">http://www.gesundheitsamt-bw.de/servlet ... index.html</a><!-- m --> http:/ /www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m100/m100.htm <!-- m --><a class="postlink" href="http://barrierefrei.fleischerei-bg.de/">http://barrierefrei.fleischerei-bg.de/</a><!-- m --> infoboard/downloads/LEKTION/Lektion_03.pdf Krisenmanagement???? Ist das nicht ein bissel zuviel des guten? - mglass - 01.02.2007 Danke für die Links und Tipps. "Krisenmanagement" klingt tatsächlich wie ein "Hammer", wird aber so verwendet. Es fragt zunächst: Wie wird mit auftretenden Gefahren in der Fleischzubereitung generell umgegangen? Dann meint Krisenmanagement: Was ist wie von wem akut zu tun gegen Verletzung, Vergiftung, Verätzung, Kontamination und Kreuzkontamination etc.? Im vorliegenden Fall wird unter dem Stichwort HACCP offensichtlich zuviel getan und somit neben dem Produkt (Chlorfleisch ist nicht so sehr mein Geschmack) auch die Mitarbeiter gefährdet. Also "Krisenmanagement", damit erst gar keine Krise daraus wird. Gruß <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- --> |