31.01.2007, 13:52
Wenn Mitarbeiter diesbezüglich Probleme haben,
ist es in jedem Falle ratsam (falls vorhanden) den Betriebsarzt zu Rate zu ziehen, sollte es
keinen Betriebsarzt geben, empfiehlt sich auch den Personalrat einzuschalten. Für das Mittel
gibt es doch sciherlich ein Sicherheitsdatenblatt oder eine Artikeldatenblatt oder eine
Produktinformation. Diese Hinweise sind zu beachten. Spätestens wenn ein Mitarbeiter
aufgrund seiner Beschwerden (wie immer die auch aussehen mögen) sich in ärztliche Behandlung
begibt, könnte es unangenehm für die Betriebsleitung/Geschäftsführung etc. werden. Ich
unterstelle, dass die Betriebsleitung daran interessiert ist, dass es ihren Mitarbeitern gut
geht, denn sonst wären evtl. Krankmeldungen und damit Personalausfall die Folgen.
Wie
gesagt, wenn Du mir den Namen des Mittels und den Hersteller (gerne auch über Email)
zukommen lassen würdest, dann wäre die Beantwortung der Frage sicherlich noch Detailierter.
Gruß
Drui
ist es in jedem Falle ratsam (falls vorhanden) den Betriebsarzt zu Rate zu ziehen, sollte es
keinen Betriebsarzt geben, empfiehlt sich auch den Personalrat einzuschalten. Für das Mittel
gibt es doch sciherlich ein Sicherheitsdatenblatt oder eine Artikeldatenblatt oder eine
Produktinformation. Diese Hinweise sind zu beachten. Spätestens wenn ein Mitarbeiter
aufgrund seiner Beschwerden (wie immer die auch aussehen mögen) sich in ärztliche Behandlung
begibt, könnte es unangenehm für die Betriebsleitung/Geschäftsführung etc. werden. Ich
unterstelle, dass die Betriebsleitung daran interessiert ist, dass es ihren Mitarbeitern gut
geht, denn sonst wären evtl. Krankmeldungen und damit Personalausfall die Folgen.
Wie
gesagt, wenn Du mir den Namen des Mittels und den Hersteller (gerne auch über Email)
zukommen lassen würdest, dann wäre die Beantwortung der Frage sicherlich noch Detailierter.
Gruß
Drui