22.01.2007, 09:12
Hallo
Ausschlaggebens für die Deklaration ist unter anderem die Form der Verpackung.
Handelt es sich um sein so genante Fertigverpackung muss nach LMKV gekennzeichent werden.
Wird ausschließlicht an wiederverarbeiter (aussnahmen sind oben genannt) geliefert reich
auch die Weitergabe bestimmte Daten über Lieferpaiere.
Gruß Ariane
Ausschlaggebens für die Deklaration ist unter anderem die Form der Verpackung.
Handelt es sich um sein so genante Fertigverpackung muss nach LMKV gekennzeichent werden.
Wird ausschließlicht an wiederverarbeiter (aussnahmen sind oben genannt) geliefert reich
auch die Weitergabe bestimmte Daten über Lieferpaiere.
Gruß Ariane