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Aufkleber auf TK-Ware
#8
Also bei der Begriffsbestimmung "Behandeln" im LFGB unterscheidet

man schon zwischen Gefrieren und Tiefgefrieren.

ich hab mal bisschen gegoogelt und

paar Hinweise in den Anlagn zur FlHV und GFlHV gefunden - allerdings nichts so richtig

handfestes.

GFlHV Anlage 3 (zu den §§ 9, 10 und 14)
7.3. Bei gefrorenem

Geflügelfleisch muss eine Innentemperatur von mindestens - 12 Grad C erreicht werden, die

bei der anschließenden Lagerung gehalten werden muss.

FlHV Anlage 2a (zu den §§ 10a

bis 10c und 11c)
8.3 Bei gefrorenem Fleisch muss eine Innentemperatur von mindestens - 12

Grad C erreicht werden; gefrorenes Fleisch muss anschließend bei mindestens dieser

Temperatur gelagert werden.

Anton
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Nachrichten in diesem Thema
Aufkleber auf TK-Ware - von Andrea - 10.01.2007, 10:23
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 15.01.2007, 14:08
[Kein Betreff] - von Druidelix - 15.01.2007, 18:04
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 16.01.2007, 08:04
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 16.01.2007, 08:26
[Kein Betreff] - von Anton - 19.01.2007, 18:52
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 20.01.2007, 18:15
[Kein Betreff] - von Anton - 21.01.2007, 19:03
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 22.01.2007, 07:51
[Kein Betreff] - von Andrea - 23.01.2007, 09:01

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