19.01.2007, 13:34
Hallo
Steffi!
Was genau meinst Du mit "weiterverarbeitender Industrie"?? Nach LMKV §1 (1)
sind Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie
Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte
beziehen, dem Endverbraucher gleichzusetzen.
Ansonsten tappe ich
gerade selber noch im Dunkeln, zumindest habe ich keine VO, kein Gesetz oder sonstiges
Aussagekräftiges parat - muss weiter suchen!
Wenn ich an unsere Lieferanten denke:
Verkehrsbezeichnung, Charge, MHD, Menge, Hersteller.
Einige schreiben noch
Produktionsdatum, Lagerbedingung (könnte ggf. auch Pflicht sein!), Zutaten drauf.
Wie
gesagt, noch keine Quelle!
Gruß
Saftschubse
Steffi!
Was genau meinst Du mit "weiterverarbeitender Industrie"?? Nach LMKV §1 (1)
sind Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie
Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte
beziehen, dem Endverbraucher gleichzusetzen.
Ansonsten tappe ich
gerade selber noch im Dunkeln, zumindest habe ich keine VO, kein Gesetz oder sonstiges
Aussagekräftiges parat - muss weiter suchen!
Wenn ich an unsere Lieferanten denke:
Verkehrsbezeichnung, Charge, MHD, Menge, Hersteller.
Einige schreiben noch
Produktionsdatum, Lagerbedingung (könnte ggf. auch Pflicht sein!), Zutaten drauf.
Wie
gesagt, noch keine Quelle!
Gruß
Saftschubse