07.01.2007, 11:42
Hallo Drui,
mit meinem Zitat und der Frage, ob der Aufwand noch
gerechtfertig ist, meinte ich den Umstand, ob zur Ableistung der Unterschrift der Vormund
eines jeden einzelnen Behinderten erscheinen muss (der ja i.dR. gar nicht vor Ort ist). Als
Alternative könnte der Betreuer dieser Behindertengruppe die Unterschrift leisten, wobei
sich dann ("Korinthenkakkermäßig <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> ") die Frage nach der rechtskräftigkeit stellt.
Es
steht außer Frage, dass auch Behinderte eine solche Belehrung erfahren sollten.
mit meinem Zitat und der Frage, ob der Aufwand noch
gerechtfertig ist, meinte ich den Umstand, ob zur Ableistung der Unterschrift der Vormund
eines jeden einzelnen Behinderten erscheinen muss (der ja i.dR. gar nicht vor Ort ist). Als
Alternative könnte der Betreuer dieser Behindertengruppe die Unterschrift leisten, wobei
sich dann ("Korinthenkakkermäßig <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> ") die Frage nach der rechtskräftigkeit stellt.
Es
steht außer Frage, dass auch Behinderte eine solche Belehrung erfahren sollten.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co