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Belehrung gem. IfSG mit Piktogrammen - Druckversion

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Belehrung gem. IfSG mit Piktogrammen - HWL - 03.01.2007

Hallo zusammen,

ich bin gerade an einer

ziemlich knifflichen Aufgabe dran:
Unsere Beschäftigten in der Tagesförderstätte müssen

nach §43 IfSG belehrt werden. Diese Menschen mit Behinderungen können zum größten Teil

jedoch nicht lesen oder schreiben, so dass ich die Belehrung mit Piktogrammen o.ä. gestalten

muß. Wer hat Erfahrungen damit und kann mir Tips geben, wo ich geeignete Bilder, Piktogramme

und anschauliches Material herbekomme??

Danke für Eure Hilfe.

Gruß von


der HWL


- Druidelix - 03.01.2007

Hallo HWL,


Zitat:Diese

Menschen mit Behinderungen können zum größten Teil jedoch nicht lesen oder

schreiben

Da sind sie in guter Gesellschaft, denn Rund

vier Millionen Menschen jeder Altersgruppe in Deutschland sind

nach Angaben des Bundesverbandes Alphabetisierung und Grundbildung davon betroffen – trotz

Schulpflicht. Weltweit sind es mehr als 770 Millionen, vorwiegend in

Entwicklungsländern.


Deine Aufgabe ist eine Herausforderung, die wir

uns unbedingt stellen sollten. Wenn wir es schaffen eine solche Belehrung nach §43 IfSG zu

erstellen, dann haben wir nicht nur den Behinderten Menschen geholfen, sondern auch einem

großen Teil derer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, aber in Deutschlands

lebensmittelverarbeitenden Einrichtungen tätig sind. In der Entwicklungshilfe wäre dies ein

weiterer Einsatzbereich.

HWL, lass uns diese Aufgabe gemeinsam lösen. Wir sollten

uns darüber mal austauschen. An Ideen fehlt es diesbezüglich sicherlich nicht.

Gruß


Drui

<!-- e --><a href="mailtoBig Grinruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e -->


- ozimmi - 04.01.2007

Hallo HWL,

das interessiert mich auch - das Thema. Habe eine

solche Schulung vor ca. 1,5 Jahren gemacht, kam auch gut an. Aber ich selbst war nicht ganz

so zufrieden.
Dabei stellt sich bei mir die Frage, wie es das Gesundheitsamt bei der

Erstbelehrung bei dieser Personengruppe anstellt. (??)
Werde da mal hier bei mir

nachfragen wenn sich eine günstige Gelegenheit dazu ergibt. Sobald ich was in Erfahrung

gebracht habe, werde ich es "posten".

Gruss - ozimmi


Piktogramme - ozimmi - 04.01.2007

so - habe mal aus meinen Schulungen einige Piktogramme und

Bilder separiert. Sind aber nur 18 Stück, und ob sie passend sind kann ich nicht beurteilen,

weil ja jeder anders schult.
Aber ich würde den ganzen "Ordner", den ich dafür angelegt

habe, gerne zur Verfügung stellen....
Wem soll ich sie denn dann an welche Anschrift

mailen???

Auf geht's ! - ozimmi


- Druidelix - 04.01.2007

Hallo Ozimmi,



für Mitglieder kann ich die Dateien im Downloadbereich einstellen. Du möchtest Sie

aber auch, wie ich Dich verstanden habe für Nichtmitglieder zur Verfügung stellen oder ?



Für den Downloadbereich für Mitglieder kannst Du sie gerne mir zusenden, da ich die

Möglichkeit habe diese dann auf den Server des Fachkreises abzulegen. Unsere Webmasterin

kann sich dann diese dort runterziehen.

Oder aber Du sendest sie gleich an

<!-- e --><a href="mailto:webmaster@fachkreis-lebensmittelhygiene.de">webmaster@fachkreis-lebensmittelhygiene.de</a><!-- e --> .

Wir werden uns diesbezüglich noch

Gedanken machen, ob und wo wir einen Downloadbereich für Nichtmitglieder einstellen.



Gruß
Drui


- ozimmi - 04.01.2007

...

bitte nur für Mitglieder.

Ich fühle mich rein dem FKLMH verbunden.

Danke -

Versand ist nach "Hürden" abgeschlossen.

ozimmi


Stand der Dinge - HWL - 04.01.2007

Hallo,

nachdem mir ozimmi heute morgen noch mit ein paar ganz tollen

und eingängigen Bildchen unter die Arme gegriffen hat konnte ich meine Vorbereitung erstmal

abschließen.
Nächste Woche ist nun die erste Belehrung; wir haben extra kleine Gruppen

gewählt damit auch auf alle Teilnehmer entsprechend eingegangen werden kann (ich erwähnte ja

schon, daß das Klientel eher schwierig ist).

Die Bilder / Piktogramme hab ich auf

dickerem Papier bunt ausgedruckt und sie im Karteikartenformat in Folie einlaminiert.


Das ganze wird so ablaufen, daß ich Fragen stelle und die Teilnehmer entsprechend die

Bilder an eine Pinnwand heften sollen.
Also z.B.: Wo sind Bazillen (habe mich nach

langem Hin und Her durchgerungen dieses Wort statt Mikroorganismen zu benutzen) überall

vorhanden? Die Teinehmer können sich dann der Reihe nach Hände, Nase, Haare, Lebensmittel

usw. nehmen und selbst an die Pinnwand heften.
Um zu demonstrieren, wie schnell Keime

mit den Händen übertragen werden und wie wichtig deswegen die Händehygiene ist, werde ich

mir grüne Fingerfarbe besorgen. Ich werde einen Teilnehmer bitten sich davon was auf die

Handinnenflächen zu schmieren und dann anderen Teilnehmern die Hand zu geben, seine Nase

oder den Tisch oder ein mitgebrachtes Brötchen zu berühren um die Farbe darauf abfärben zu

lassen.

Kopfzerbrechen macht mir nur die Dokumentation. Ich will die Teilnehmer

nicht überfordern indem ich sie bitte eine Teilnehmerliste zu unterschreiben. Was meint

Ihr??

Soweit erstmal.
Es grüßt
die HWL


Stand der Dinge - HWL - 04.01.2007

sorry, zweimal geklickt.... <!-- sConfusedhock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="Confusedhock:" title="Shocked" /><!-- sConfusedhock: -->


- cnn - 04.01.2007

Hallo

HWL,

toll, auf welche Ideen du da gekommen bist und wie du sie umsetzt.
Bei der

Dokumentation könnte ich ja jetzt ganz fies sagen: "Wenn die Finger schon mit Fingerfarbe

markiert sind, können sie ja einen Fingerabdruck hinterlassen" <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol -->
Ich hoffe, du

nimmst das jetzt als, den auch so gedachten, Scherz auf.
Spaß beiseite; du hast

vielleicht folgenden Möglichkeiten:
  • * Die Behinderten kommen bestimmt

    mit einem Betreuer, der für diese dann die Unterschrift leistet.
    * Du machst ein

    einduetiges Foto (z.B. mit der Pinwand im Hintergrund) und beschriftest dieses und lässt dir

    das noch gegenzeichnen.
    * Im Vorfeld besorgst du dir eine Fotoliste der TN und lässt sie

    neben ihrem Foto unterschreiben.
Wie ist dass den generell mit den

Behinderten, können bzw. dürfen sie überhaupt irgendwo eine rechtskräftige Unterschrift

leisten? Wenn nein, muss es ja jemanden geben, der dies für sie macht, also einen Vormund.

Ist jetzt nur die Frage, ob dieser Aufwand noch gerechtfertig ist.

Jetzt kommt mir

gerade die Frage in den Sinn, ob Behinderte überhaupt in einem solchen Bereich "arbeiten"

dürfen. Werden die dort hergestellten Speisen an Dritte weiter gegeben oder verkauft oder

bleiben die Speisen in der Einrichtung? Gibt es überhaupt eine Belehrungspflicht?
Auch

wenn es eine solche PFlicht nicht geben sollte, finde ich es trotzdem sehr gut, wenn diese

Menschen eine solche Schulung erhalten. Schaden wird es ihnen auf keinen Fall und so werden

sie ernst genommen und es gibt ihnen eine gehörige Portion Selbstwertgefühl mit.

Ich

wünsche Euch allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.


- Druidelix - 05.01.2007

@ CNN,

Zitat:Ist jetzt nur die Frage, ob dieser

Aufwand noch gerechtfertig ist.

Zitat:Auch wenn es

eine solche PFlicht nicht geben sollte, finde ich es trotzdem sehr gut, wenn diese Menschen

eine solche Schulung erhalten. Schaden wird es ihnen auf keinen Fall

Du hast es Dir ja indirekt bereits selbst beantwortet, der

Aufwand ist gerade hier gerechtfertigt.

@ HWL
Deine Ideen sind wirklich Klasse

und ich finde auch den Hinweis von CNN mit dem Foto als Nachweis eine klasse Idee.



HWL, ich bin noch an der Zusammenstellung werde dann aber eine umfangreiche Sammlung

bieten können. Ich habe das Endprodukt schon vor Augen.

Viele Grüße
Drui


- cnn - 07.01.2007

Hallo Drui,

mit meinem Zitat und der Frage, ob der Aufwand noch

gerechtfertig ist, meinte ich den Umstand, ob zur Ableistung der Unterschrift der Vormund

eines jeden einzelnen Behinderten erscheinen muss (der ja i.dR. gar nicht vor Ort ist). Als

Alternative könnte der Betreuer dieser Behindertengruppe die Unterschrift leisten, wobei

sich dann ("Korinthenkakkermäßig <!-- Icon_lol --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- Icon_lol --> ") die Frage nach der rechtskräftigkeit stellt.
Es

steht außer Frage, dass auch Behinderte eine solche Belehrung erfahren sollten.


- cnn - 10.01.2007

Hallo HWL,

ich habe

noch etwas zur rechtlichen Seite gefunden.
Im epidemiologischen Bulletin Nr. 23 des rki

http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf

findest du auf Seite 169 unter "Sonderfälle" Informationen über die Belehrung von

Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschaftsfähigen Personen und von geistig

Behinderten.


- Druidelix - 11.01.2007

Hallo CNN,

klasse recherchiert. Ich

bin beeindruckt und wundere mich wieder einmal mehr, was es doch alles so gibt und wie so

manches geregelt ist. Danke für den wertvollen Hinweis, insbesondere auch für die

Wiederholungsbelehrung für Schüler, die demnach nicht notwendig ist.

Vielen Dank !!!


Klasse gemacht !!!


Gruß Drui


- Andrea - 11.01.2007

Hallo

CNN,
fand den Artikel auch sehr interessant.
Gruß Andrea


- roswi - 17.01.2007

Hallo

Drudelix, HWL, Ozimmi

habt ihr die Bilder und Unterlagen schon eingestellt. Ich kann

sie nirgends finden. Toll das es an anderer Stelle noch einmal geklappt hat. Ich habe die

Schulung Ende nächster Woche. Wenn ich noch ein paar Bilder oder Vorlagen hätte, wäre mir

sehr geholfen.
Die Idee mit den Händen finde ich klasse. Überlege, sie für den Bereich

Händehygiene einzusetzen.
Ich habe einen Händehygienebaum, an dessen Äste die

verschiedenen Bereiche der Händehygiene gemeinsam abgearbeitet werden können.
Außerdem

habe ich mir eine Blackbox bauen lassen. Mit dem Schwarzlicht und einem phosphorisierenden

Mittel ist gut die Benetzung der Hände mit Desinktionsmittel oder Seife zu demonstrieren



Gruss Rosi