Belehrung gem. IfSG mit Piktogrammen - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: Belehrung gem. IfSG mit Piktogrammen (/showthread.php?tid=2656) Seiten:
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Belehrung gem. IfSG mit Piktogrammen - HWL - 03.01.2007 Hallo zusammen, ich bin gerade an einer ziemlich knifflichen Aufgabe dran: Unsere Beschäftigten in der Tagesförderstätte müssen nach §43 IfSG belehrt werden. Diese Menschen mit Behinderungen können zum größten Teil jedoch nicht lesen oder schreiben, so dass ich die Belehrung mit Piktogrammen o.ä. gestalten muß. Wer hat Erfahrungen damit und kann mir Tips geben, wo ich geeignete Bilder, Piktogramme und anschauliches Material herbekomme?? Danke für Eure Hilfe. Gruß von der HWL - Druidelix - 03.01.2007 Hallo HWL, Zitat:Diese Da sind sie in guter Gesellschaft, denn Rund vier Millionen Menschen jeder Altersgruppe in Deutschland sind nach Angaben des Bundesverbandes Alphabetisierung und Grundbildung davon betroffen – trotz Schulpflicht. Weltweit sind es mehr als 770 Millionen, vorwiegend in Entwicklungsländern. Deine Aufgabe ist eine Herausforderung, die wir uns unbedingt stellen sollten. Wenn wir es schaffen eine solche Belehrung nach §43 IfSG zu erstellen, dann haben wir nicht nur den Behinderten Menschen geholfen, sondern auch einem großen Teil derer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, aber in Deutschlands lebensmittelverarbeitenden Einrichtungen tätig sind. In der Entwicklungshilfe wäre dies ein weiterer Einsatzbereich. HWL, lass uns diese Aufgabe gemeinsam lösen. Wir sollten uns darüber mal austauschen. An Ideen fehlt es diesbezüglich sicherlich nicht. Gruß Drui <!-- e --><a href="mailtoruidelix@web.de">Druidelix@web.de</a><!-- e --> - ozimmi - 04.01.2007 Hallo HWL, das interessiert mich auch - das Thema. Habe eine solche Schulung vor ca. 1,5 Jahren gemacht, kam auch gut an. Aber ich selbst war nicht ganz so zufrieden. Dabei stellt sich bei mir die Frage, wie es das Gesundheitsamt bei der Erstbelehrung bei dieser Personengruppe anstellt. (??) Werde da mal hier bei mir nachfragen wenn sich eine günstige Gelegenheit dazu ergibt. Sobald ich was in Erfahrung gebracht habe, werde ich es "posten". Gruss - ozimmi Piktogramme - ozimmi - 04.01.2007 so - habe mal aus meinen Schulungen einige Piktogramme und Bilder separiert. Sind aber nur 18 Stück, und ob sie passend sind kann ich nicht beurteilen, weil ja jeder anders schult. Aber ich würde den ganzen "Ordner", den ich dafür angelegt habe, gerne zur Verfügung stellen.... Wem soll ich sie denn dann an welche Anschrift mailen??? Auf geht's ! - ozimmi - Druidelix - 04.01.2007 Hallo Ozimmi, für Mitglieder kann ich die Dateien im Downloadbereich einstellen. Du möchtest Sie aber auch, wie ich Dich verstanden habe für Nichtmitglieder zur Verfügung stellen oder ? Für den Downloadbereich für Mitglieder kannst Du sie gerne mir zusenden, da ich die Möglichkeit habe diese dann auf den Server des Fachkreises abzulegen. Unsere Webmasterin kann sich dann diese dort runterziehen. Oder aber Du sendest sie gleich an <!-- e --><a href="mailto:webmaster@fachkreis-lebensmittelhygiene.de">webmaster@fachkreis-lebensmittelhygiene.de</a><!-- e --> . Wir werden uns diesbezüglich noch Gedanken machen, ob und wo wir einen Downloadbereich für Nichtmitglieder einstellen. Gruß Drui - ozimmi - 04.01.2007 ... bitte nur für Mitglieder. Ich fühle mich rein dem FKLMH verbunden. Danke - Versand ist nach "Hürden" abgeschlossen. ozimmi Stand der Dinge - HWL - 04.01.2007 Hallo, nachdem mir ozimmi heute morgen noch mit ein paar ganz tollen und eingängigen Bildchen unter die Arme gegriffen hat konnte ich meine Vorbereitung erstmal abschließen. Nächste Woche ist nun die erste Belehrung; wir haben extra kleine Gruppen gewählt damit auch auf alle Teilnehmer entsprechend eingegangen werden kann (ich erwähnte ja schon, daß das Klientel eher schwierig ist). Die Bilder / Piktogramme hab ich auf dickerem Papier bunt ausgedruckt und sie im Karteikartenformat in Folie einlaminiert. Das ganze wird so ablaufen, daß ich Fragen stelle und die Teilnehmer entsprechend die Bilder an eine Pinnwand heften sollen. Also z.B.: Wo sind Bazillen (habe mich nach langem Hin und Her durchgerungen dieses Wort statt Mikroorganismen zu benutzen) überall vorhanden? Die Teinehmer können sich dann der Reihe nach Hände, Nase, Haare, Lebensmittel usw. nehmen und selbst an die Pinnwand heften. Um zu demonstrieren, wie schnell Keime mit den Händen übertragen werden und wie wichtig deswegen die Händehygiene ist, werde ich mir grüne Fingerfarbe besorgen. Ich werde einen Teilnehmer bitten sich davon was auf die Handinnenflächen zu schmieren und dann anderen Teilnehmern die Hand zu geben, seine Nase oder den Tisch oder ein mitgebrachtes Brötchen zu berühren um die Farbe darauf abfärben zu lassen. Kopfzerbrechen macht mir nur die Dokumentation. Ich will die Teilnehmer nicht überfordern indem ich sie bitte eine Teilnehmerliste zu unterschreiben. Was meint Ihr?? Soweit erstmal. Es grüßt die HWL Stand der Dinge - HWL - 04.01.2007 sorry, zweimal geklickt.... <!-- shock: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_eek.gif" alt="hock:" title="Shocked" /><!-- shock: --> - cnn - 04.01.2007 Hallo HWL, toll, auf welche Ideen du da gekommen bist und wie du sie umsetzt. Bei der Dokumentation könnte ich ja jetzt ganz fies sagen: "Wenn die Finger schon mit Fingerfarbe markiert sind, können sie ja einen Fingerabdruck hinterlassen" <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> Ich hoffe, du nimmst das jetzt als, den auch so gedachten, Scherz auf. Spaß beiseite; du hast vielleicht folgenden Möglichkeiten:
Behinderten, können bzw. dürfen sie überhaupt irgendwo eine rechtskräftige Unterschrift leisten? Wenn nein, muss es ja jemanden geben, der dies für sie macht, also einen Vormund. Ist jetzt nur die Frage, ob dieser Aufwand noch gerechtfertig ist. Jetzt kommt mir gerade die Frage in den Sinn, ob Behinderte überhaupt in einem solchen Bereich "arbeiten" dürfen. Werden die dort hergestellten Speisen an Dritte weiter gegeben oder verkauft oder bleiben die Speisen in der Einrichtung? Gibt es überhaupt eine Belehrungspflicht? Auch wenn es eine solche PFlicht nicht geben sollte, finde ich es trotzdem sehr gut, wenn diese Menschen eine solche Schulung erhalten. Schaden wird es ihnen auf keinen Fall und so werden sie ernst genommen und es gibt ihnen eine gehörige Portion Selbstwertgefühl mit. Ich wünsche Euch allen ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr. - Druidelix - 05.01.2007 @ CNN, Zitat:Ist jetzt nur die Frage, ob dieser Zitat:Auch wenn es Du hast es Dir ja indirekt bereits selbst beantwortet, der Aufwand ist gerade hier gerechtfertigt. @ HWL Deine Ideen sind wirklich Klasse und ich finde auch den Hinweis von CNN mit dem Foto als Nachweis eine klasse Idee. HWL, ich bin noch an der Zusammenstellung werde dann aber eine umfangreiche Sammlung bieten können. Ich habe das Endprodukt schon vor Augen. Viele Grüße Drui - cnn - 07.01.2007 Hallo Drui, mit meinem Zitat und der Frage, ob der Aufwand noch gerechtfertig ist, meinte ich den Umstand, ob zur Ableistung der Unterschrift der Vormund eines jeden einzelnen Behinderten erscheinen muss (der ja i.dR. gar nicht vor Ort ist). Als Alternative könnte der Betreuer dieser Behindertengruppe die Unterschrift leisten, wobei sich dann ("Korinthenkakkermäßig <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> ") die Frage nach der rechtskräftigkeit stellt. Es steht außer Frage, dass auch Behinderte eine solche Belehrung erfahren sollten. - cnn - 10.01.2007 Hallo HWL, ich habe noch etwas zur rechtlichen Seite gefunden. Im epidemiologischen Bulletin Nr. 23 des rki http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf findest du auf Seite 169 unter "Sonderfälle" Informationen über die Belehrung von Geschäftsunfähigen oder beschränkt Geschaftsfähigen Personen und von geistig Behinderten. - Druidelix - 11.01.2007 Hallo CNN, klasse recherchiert. Ich bin beeindruckt und wundere mich wieder einmal mehr, was es doch alles so gibt und wie so manches geregelt ist. Danke für den wertvollen Hinweis, insbesondere auch für die Wiederholungsbelehrung für Schüler, die demnach nicht notwendig ist. Vielen Dank !!! Klasse gemacht !!! Gruß Drui - Andrea - 11.01.2007 Hallo CNN, fand den Artikel auch sehr interessant. Gruß Andrea - roswi - 17.01.2007 Hallo Drudelix, HWL, Ozimmi habt ihr die Bilder und Unterlagen schon eingestellt. Ich kann sie nirgends finden. Toll das es an anderer Stelle noch einmal geklappt hat. Ich habe die Schulung Ende nächster Woche. Wenn ich noch ein paar Bilder oder Vorlagen hätte, wäre mir sehr geholfen. Die Idee mit den Händen finde ich klasse. Überlege, sie für den Bereich Händehygiene einzusetzen. Ich habe einen Händehygienebaum, an dessen Äste die verschiedenen Bereiche der Händehygiene gemeinsam abgearbeitet werden können. Außerdem habe ich mir eine Blackbox bauen lassen. Mit dem Schwarzlicht und einem phosphorisierenden Mittel ist gut die Benetzung der Hände mit Desinktionsmittel oder Seife zu demonstrieren Gruss Rosi |