14.12.2006, 20:48
Hallo airballoon,
Was
meinst Du mit? Natürlich ist derjenige haftbar zu machen, der
verdorbene Speisen angeboten hat, aber hier ist die Frage nach dem Verursacher der
verdorbenen Speise gestellt.
Einmal kann das der Caterer sein, der bereits verdorbene
Ware anliefert (hoffentlich nicht <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> ), dann kann es aber auch der Gastgeber sein, der
die einwandfrei gelieferte Ware, aus welchen Gründen auch immer, hat verderben lassen (oder
besser, sie ist bei ihm verdorben).
Wenn der Caterer, ähnlich wie ein Hersteller von
Reinigungsmittel, ein Produktblatt herausgibt, auf dem Handlungsanweisungen stehen, kann er
so der Unwissenheit des Gastgebers vorbeugen und ist im Schadensfall besser abgesichert.
Dieses Produktblatt muss es ja nicht für jede Büffettkomponente geben
(), sondern
reicht für die entsprechende Produktgruppe ja aus.
Man kann das auch als Service am
Kunden auslegen, oder von der anderen Seite auch als Gängelung <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- -->
P.S. An
Caterer: in welchem Postleitzahlengebiet bist du tätig, ich brauch nämlich noch jemanden für
unsere Erstkommunion nächstes Jahr <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- -->
Was
meinst Du mit
Code:
Die Produkthaftung regelt doch die
Gesetzlichkeiten
verdorbene Speisen angeboten hat, aber hier ist die Frage nach dem Verursacher der
verdorbenen Speise gestellt.
Einmal kann das der Caterer sein, der bereits verdorbene
Ware anliefert (hoffentlich nicht <!-- s:evil: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_evil.gif" alt=":evil:" title="Evil or Very Mad" /><!-- s:evil: --> ), dann kann es aber auch der Gastgeber sein, der
die einwandfrei gelieferte Ware, aus welchen Gründen auch immer, hat verderben lassen (oder
besser, sie ist bei ihm verdorben).
Wenn der Caterer, ähnlich wie ein Hersteller von
Reinigungsmittel, ein Produktblatt herausgibt, auf dem Handlungsanweisungen stehen, kann er
so der Unwissenheit des Gastgebers vorbeugen und ist im Schadensfall besser abgesichert.
Dieses Produktblatt muss es ja nicht für jede Büffettkomponente geben
(
Code:
Haben doch schon genug Schreibkram oder ?
reicht für die entsprechende Produktgruppe ja aus.
Man kann das auch als Service am
Kunden auslegen, oder von der anderen Seite auch als Gängelung <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- -->
P.S. An
Caterer: in welchem Postleitzahlengebiet bist du tätig, ich brauch nämlich noch jemanden für
unsere Erstkommunion nächstes Jahr <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt=":wink:" title="Wink" /><!-- -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co