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Zusatzstoffe - was ist kennzeichnungspflichtig?
#2
Das was unten steht, ist das, was meines

Wissens gekennzeichnet werden muss. Bislang ist die Allergenauszeichnung an loser Ware nicht

vorgeschrieben (bitte korrigiert mich ganz schnell, wenn ich was falsches

schreibe!).

Die Kennzeichnung der Zusatzstoffe darf auf der Speisekarte auch über

Nummern geschehen, wenn irgenwo gut sichtbar und findbar gemacht wird, was die Nummern

bedeuten, also 1 - mit Farbstoff, 2 - mit Konservierungsstoff, etc.

Folgendes habe

ich auf den Seiten des aid gefunden:
Wie werden Zusatzstoffe in offen verkaufter Ware

gekennzeichnet?
So genannte „lose Ware” hat meist keine Zutatenliste. Hier müssen die

wichtigsten Zusatzstoffgruppen gut lesbar auf einem Schild neben den Waren, auf einem

Sammelaushang, einem Computerdisplay oder in einem ausliegenden Heft angegeben werden.




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Welche Angaben sind bei loser Ware vorgeschrieben?

Vorgeschrieben sind –

soweit die Stoffe verwendet wurden – die Angaben:

“mit Farbstoff”,
“mit

Konservierungsstoff” oder “konserviert”
“mit Antioxidationsmittel”,


“geschwefelt”,
“mit Phosphat” (bei Fleischerzeugnissen).
“mit

Nitritpökelsalz”
“mit Geschmacksverstärker”,
“gewachst”,
„mit

Süßungsmitteln“.

Autor: Peter Kuhnert, Königswinter, Quelle: aid-Heft "Die

Zutatenliste", Bestell-Nr.

1135



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[Kein Betreff] - von Catering - 14.12.2006, 10:59
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 15.12.2006, 09:26
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