09.12.2006, 12:58
Hallo Catering,
die
Aufnahme der Hinweise in die AGBs halte ich für sehr sinnvoll.
Da diese aber meist nicht
gelesen oder nur überflogen werden, sollte vielleicht zu den entsprechenden Speisen noch ein
"Produktblatt" erstellt werden, auf denen die entsprechedne Hinweise deutlich hervorgehoben
sind.
Es fragt sich hierbei nur, inwieweit der Aufwand gegenüber dem Bedürfnis der
Absicherung gerechtfertigt ist, bzw. ob er überhaupt praktikabel ist.
die
Aufnahme der Hinweise in die AGBs halte ich für sehr sinnvoll.
Da diese aber meist nicht
gelesen oder nur überflogen werden, sollte vielleicht zu den entsprechenden Speisen noch ein
"Produktblatt" erstellt werden, auf denen die entsprechedne Hinweise deutlich hervorgehoben
sind.
Es fragt sich hierbei nur, inwieweit der Aufwand gegenüber dem Bedürfnis der
Absicherung gerechtfertigt ist, bzw. ob er überhaupt praktikabel ist.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co