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Haftung für Verbrauch von LM im Partyservice
#2
Hallo

Catering,

deine Aufgabe ist es, einwandfreie Lebensmittel abzuliefern und das

garantierst du ja auch. Wie der Kunde dann mit den Lebensmitteln umgeht entzieht sich deiner

Kenntnis. Du kannst nicht wissen, wann die Musse au chocolat verzehrt wird, direkt – oder

erst am nächsten Tag. Somit hat der Kunde die negative Beeinflussung des Lebensmittels

selbst zu verantworten. Was ich dir jedoch empfehlen würde, währe die Genusstauglichkeit in

die AGB´s aufzunehmen. Will heißen:

….. wir garantieren für die Qualität und

Genusstauglichkeit unserer Waren, weisen aber darauf hin, dass es sich hierbei um

kühlbedürftige Lebensmittel handelt, welche in Büffetform dargeboten zum sofortigen Verzehr

bestimmt sind. Für Speisen, die ungekühlt, länger als 1 Stunde nach Buffetaufbau verzehrt

werden können wir leider keine Gewährleistung übernehmen. Dies bezieht sich schwerpunktmäßig

auf leichtverderbliche Ware wie z.B Eierspeisen, halbrohes Fleisch, Fisch etc.

……

Ist nur ein Vorschlag, der sicherlich noch verbessert werden

kann.

Gruß
Michael
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[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 08.12.2006, 14:21
[Kein Betreff] - von cnn - 09.12.2006, 12:58
[Kein Betreff] - von airballoon - 14.12.2006, 20:24
[Kein Betreff] - von cnn - 14.12.2006, 20:48
[Kein Betreff] - von airballoon - 14.12.2006, 21:15
[Kein Betreff] - von cnn - 14.12.2006, 21:35

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