16.11.2006, 10:10
Hallo
Andrea,
so wie die Vorredner,
Das Antioxidationsmittel im Frittierfett muss
auf der Speisekarte nicht deklariert werden.
Wenn ein z.B. Fett einer Speise
zugeführt wird, muss das Antioxidationsmittel mit dem Wortlaut " mit Antioxidationsmittel"
in der Speisekarte oder neben der Ware gekennzeichnet sein.
Achtung bei so genannten
Zutaten-Büchern da wird oft der Fehler gemacht und nur die Zusatzstoffe aufgeführt. Wenn man
einen Verweis zur Kennzeichnung macht, dann müssen alle Zutaten aufgeführt werden ( solche
Bücher liegen oft bei Fleischern oder Bäckern aus) allerdings selten richtig
Gruß
Ariane
Andrea,
so wie die Vorredner,
Das Antioxidationsmittel im Frittierfett muss
auf der Speisekarte nicht deklariert werden.
Wenn ein z.B. Fett einer Speise
zugeführt wird, muss das Antioxidationsmittel mit dem Wortlaut " mit Antioxidationsmittel"
in der Speisekarte oder neben der Ware gekennzeichnet sein.
Achtung bei so genannten
Zutaten-Büchern da wird oft der Fehler gemacht und nur die Zusatzstoffe aufgeführt. Wenn man
einen Verweis zur Kennzeichnung macht, dann müssen alle Zutaten aufgeführt werden ( solche
Bücher liegen oft bei Fleischern oder Bäckern aus) allerdings selten richtig
Gruß
Ariane