28.09.2006, 14:57
Es ist richtig, die Kennzeichnungs-VO gilt nur für Fertigverpackungen.
Das hat seinen Ursprung darin, dass so gut wie das gesamte Kennzeichnungsrecht nur für
Fertigpackungen gilt. Einzelne Ausnahmen! Es müssen in der Theke oder GV ja auch nur wenige
E-Nummern bekannt gegeben werden.
Wer hat behauptet, dass das Recht logisch
ist?
Gruß Ariane
Das hat seinen Ursprung darin, dass so gut wie das gesamte Kennzeichnungsrecht nur für
Fertigpackungen gilt. Einzelne Ausnahmen! Es müssen in der Theke oder GV ja auch nur wenige
E-Nummern bekannt gegeben werden.
Wer hat behauptet, dass das Recht logisch
ist?
Gruß Ariane