18.09.2006, 15:58
Der Artikel in einer Sonntagszeitung auf den
uns Hermelin freundlicherweise aufmerksam gemacht hatte, mit der Fragestellung was die
Lebensmittelüberwachung wohl dazu sagt, hat uns veranlasst das Amtsgericht Duisburg
anzuschreiben und um Übersendung des Urteils gebeten. Dies ist wie „Sumpfhuhn“ ja bereits
geschrieben hat eingetroffen und ich hatte am Wochenende Gelegenheit mich mit dem 11 Seiten
umfassenden Urteil zu befassen.
Vom Grundsatz her ging es in dem Urteil darum, dass
mit einer Klage eine Minderung des Reisepreises einer Urlaubsreise erzielt werden sollte.
Der Kläger beanstandete neben der später ausführlich dargestellten Mängel im Bereich
Lebensmittel u.a. das trotz Ankündigung einer Diskothek im Katalog, diese jedoch nicht in
der Ferienanlage vorhanden war, das die Sitzterrasse wegen der heißen Metalltische nur
eingeschränkt nutzbar waren, dass an einem bestimmten Tag Bier nur bis 22:00 Uhr anstatt bis
24:00 Uhr ausgeschenkt wurde, dass die Anzahl von Sonnenschirmen nicht ausreichend waren und
u.a. auch das Personal nicht ausreichend Deutsch und Englisch sprach (es gab noch mehr
dieser allgemein gehaltenen Beanstandungen, die ich hier nicht alle aufzählen möchte, da ich
mich auf den Bereich Lebensmittel beschränken möchte).
Der von Hermelin zitierte
Artikel aus der Zeitung bezieht sich auf folgende Aussage im Urteil:
-Soweit die Kläger beanstanden, dass Reste vom Mittagessen für das
jeweilige Abendessen verwendet wurden, liegt darin kein Reisemangel. Die Verwendung der
mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den Teller gelangten Reste für
die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit
Vollverpflegung. Warum in einem Hotel auf Lanzarote anders als in Deutschland entgegen jeder
wirtschaftlichen Vernunft und ethischen Verantwortung sämtliche Reste weggeworfen werden
sollen, um am selben Tag ein vollständig neues Buffet herzustellen, ist nicht
nachvollziehbar. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass notwendig am Ende der Mahlzeit
stets Reste bleiben. Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz
vor Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.
Bevor wir in die Diskussion übergehen, ist es evtl. noch wichtig zu
erwähnen, dass die Verhandlung im Mai 2005 stattgefunden hat (damals geltendes Recht wäre zu
berücksichtigen).
Was mich an der Aussage des Urteils persönlich stört ist dieser
Satz :“ Die Verwendung der mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den
Teller gelangten Reste für die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an
eine Reise mit Vollverpflegung“.
Das allerdings wage ich zu bezweifeln. Weiter unten
ist zu lesen :“ Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz vor
Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.
Also
anspruchsvolle Gäste erwarten sicherlich nicht, dass Reste vom Mittag am Abend noch einmal
serviert werden. Nach deutschem Recht wäre die Sache sicherlich eindeutiger. Feilhalten
(also allein das Anbieten von Speisen) bedeutet in den Verkehr bringen. Und Essen, welches
in den Verkehr gebracht wurde, darf -nicht nur nach meinem Verständnis- nicht noch einmal
verwendet werden. Verbraucher stochern schon mal mit der „eigenen“ Kabel oder dem Messer am
Buffet herum, der ein oder andere hustet das Buffet auch schon einmal (unbeabsichtigt) an
und das Essen wird auch nicht dadurch besser, wenn es über den Zeitraum von 1-2 Stunden in
der Auslage liegt. Ich bezweifele, dass dies durchschnittlichen Erwartungen entspricht.
Ich persönlich halte das Urteil bezüglich der Lebensmittelbeanstandungen (und
auch nur diesbezüglich) als etwas am Thema vorbei, unter Berücksichtigung der
Gesamtsituation wäre ich als Richter sicherlich zum gleichen Endresultat gekommen, denn es
hatte hier meines Erachtens den Anschein, dass der Kläger nur darauf bedacht war den Preis
der Reise zu "drücken", aber auch das ist meine subjektive Meinung.
Viel Spaß beim
Diskutieren wünscht Drui.
uns Hermelin freundlicherweise aufmerksam gemacht hatte, mit der Fragestellung was die
Lebensmittelüberwachung wohl dazu sagt, hat uns veranlasst das Amtsgericht Duisburg
anzuschreiben und um Übersendung des Urteils gebeten. Dies ist wie „Sumpfhuhn“ ja bereits
geschrieben hat eingetroffen und ich hatte am Wochenende Gelegenheit mich mit dem 11 Seiten
umfassenden Urteil zu befassen.
Vom Grundsatz her ging es in dem Urteil darum, dass
mit einer Klage eine Minderung des Reisepreises einer Urlaubsreise erzielt werden sollte.
Der Kläger beanstandete neben der später ausführlich dargestellten Mängel im Bereich
Lebensmittel u.a. das trotz Ankündigung einer Diskothek im Katalog, diese jedoch nicht in
der Ferienanlage vorhanden war, das die Sitzterrasse wegen der heißen Metalltische nur
eingeschränkt nutzbar waren, dass an einem bestimmten Tag Bier nur bis 22:00 Uhr anstatt bis
24:00 Uhr ausgeschenkt wurde, dass die Anzahl von Sonnenschirmen nicht ausreichend waren und
u.a. auch das Personal nicht ausreichend Deutsch und Englisch sprach (es gab noch mehr
dieser allgemein gehaltenen Beanstandungen, die ich hier nicht alle aufzählen möchte, da ich
mich auf den Bereich Lebensmittel beschränken möchte).
Der von Hermelin zitierte
Artikel aus der Zeitung bezieht sich auf folgende Aussage im Urteil:
-Soweit die Kläger beanstanden, dass Reste vom Mittagessen für das
jeweilige Abendessen verwendet wurden, liegt darin kein Reisemangel. Die Verwendung der
mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den Teller gelangten Reste für
die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an eine Reise mit
Vollverpflegung. Warum in einem Hotel auf Lanzarote anders als in Deutschland entgegen jeder
wirtschaftlichen Vernunft und ethischen Verantwortung sämtliche Reste weggeworfen werden
sollen, um am selben Tag ein vollständig neues Buffet herzustellen, ist nicht
nachvollziehbar. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass notwendig am Ende der Mahlzeit
stets Reste bleiben. Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz
vor Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.
Bevor wir in die Diskussion übergehen, ist es evtl. noch wichtig zu
erwähnen, dass die Verhandlung im Mai 2005 stattgefunden hat (damals geltendes Recht wäre zu
berücksichtigen).
Was mich an der Aussage des Urteils persönlich stört ist dieser
Satz :“ Die Verwendung der mittags zubereiteten, aber nicht verbrauchten und nicht auf den
Teller gelangten Reste für die nächste Mahlzeit entspricht durchschnittlichen Erwartungen an
eine Reise mit Vollverpflegung“.
Das allerdings wage ich zu bezweifeln. Weiter unten
ist zu lesen :“ Denn es muss – gerade angesichts der anspruchsvollen Gäste – auch kurz vor
Ende des Essens noch eine restliche Auswahl von Speisen zur Verfügung stehen.
Also
anspruchsvolle Gäste erwarten sicherlich nicht, dass Reste vom Mittag am Abend noch einmal
serviert werden. Nach deutschem Recht wäre die Sache sicherlich eindeutiger. Feilhalten
(also allein das Anbieten von Speisen) bedeutet in den Verkehr bringen. Und Essen, welches
in den Verkehr gebracht wurde, darf -nicht nur nach meinem Verständnis- nicht noch einmal
verwendet werden. Verbraucher stochern schon mal mit der „eigenen“ Kabel oder dem Messer am
Buffet herum, der ein oder andere hustet das Buffet auch schon einmal (unbeabsichtigt) an
und das Essen wird auch nicht dadurch besser, wenn es über den Zeitraum von 1-2 Stunden in
der Auslage liegt. Ich bezweifele, dass dies durchschnittlichen Erwartungen entspricht.
Ich persönlich halte das Urteil bezüglich der Lebensmittelbeanstandungen (und
auch nur diesbezüglich) als etwas am Thema vorbei, unter Berücksichtigung der
Gesamtsituation wäre ich als Richter sicherlich zum gleichen Endresultat gekommen, denn es
hatte hier meines Erachtens den Anschein, dass der Kläger nur darauf bedacht war den Preis
der Reise zu "drücken", aber auch das ist meine subjektive Meinung.
Viel Spaß beim
Diskutieren wünscht Drui.