13.09.2006, 11:45
Er darf das schon. Es könnte ja durchaus
denkbar sein, dass sein Stellvertreter viel mehr Ahnung von der Materie hat als der
Arbeitgeber selbst. Auch die Vergabe an Externe Referenten ist zu begrüßen, wenn der Chef
selbst dafür keine Zeit hat. Der Arbeitgeber hat die jährlichen Wiederhoilungsschulungen
sicherzustellen, muss sie aber nicht zwangsläufig selbst durchführen.
Gruß
Drui
PS: So ist das wenn 2 gleichzeitig antworten, cnn war wieder mal schneller,
naja für so einen alten Druiden wie mich ist es auch nicht immer einfach mitzuhalten.
Das zeigt aber auch, wie schnell man hier Antworten erhält.... <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
denkbar sein, dass sein Stellvertreter viel mehr Ahnung von der Materie hat als der
Arbeitgeber selbst. Auch die Vergabe an Externe Referenten ist zu begrüßen, wenn der Chef
selbst dafür keine Zeit hat. Der Arbeitgeber hat die jährlichen Wiederhoilungsschulungen
sicherzustellen, muss sie aber nicht zwangsläufig selbst durchführen.
Gruß
Drui
PS: So ist das wenn 2 gleichzeitig antworten, cnn war wieder mal schneller,
naja für so einen alten Druiden wie mich ist es auch nicht immer einfach mitzuhalten.
Das zeigt aber auch, wie schnell man hier Antworten erhält.... <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->