• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Belehrung nach Infektionsschutz-Gesetz
#3
Er darf das schon. Es könnte ja durchaus

denkbar sein, dass sein Stellvertreter viel mehr Ahnung von der Materie hat als der

Arbeitgeber selbst. Auch die Vergabe an Externe Referenten ist zu begrüßen, wenn der Chef

selbst dafür keine Zeit hat. Der Arbeitgeber hat die jährlichen Wiederhoilungsschulungen

sicherzustellen, muss sie aber nicht zwangsläufig selbst durchführen.

Gruß


Drui

PS: So ist das wenn 2 gleichzeitig antworten, cnn war wieder mal schneller,

naja für so einen alten Druiden wie mich ist es auch nicht immer einfach mitzuhalten.



Das zeigt aber auch, wie schnell man hier Antworten erhält.... <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->
  Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von cnn - 13.09.2006, 11:43
[Kein Betreff] - von Druidelix - 13.09.2006, 11:45
[Kein Betreff] - von maxemer - 13.09.2006, 12:14
[Kein Betreff] - von Sumpfhuhn007 - 13.09.2006, 12:51

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Änderungen im Gesetz Michael Bäuml 1 2.387 12.03.2021, 20:50
Letzter Beitrag: laganon
  Bescheinigung Infekt.schutz gesetz hermelin 5 19.329 13.07.2007, 10:00
Letzter Beitrag: cnn
  Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts Druidelix 3 12.784 15.05.2006, 17:47
Letzter Beitrag: Kyylshrunk

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste