30.08.2006, 07:53
Hallo zusammen,
schon lustig, da gibt man sich Mühe, das Thema
Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit, den Gewerbetreibenden über Foren nahe zu
bringen und dann bekommt man von den Gerichten solche Urteile serviert.
Vielleicht währe
es eine Möglichkeit, hier den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure zu informieren,
schließlich sind sie es, die bei Gericht als Sachverständige auftreten. Da es in den
Urteilen, von denen hier gesprochen wurde um Regress gegen den Reiseveranstalter geht (so
habe ich es zumindest verstanden) also eher um eine „Kleinere Entscheidung“ des Gerichtes,
weis ich gar nicht, ob hier ein Sachverständiger gehört wurde. Wie Drui schon sagte, wir
müssen erst mehr Infos zusammen bekommen um hier etwas machen zu können. Natürlich
entspricht es der Realität, „Reste“ vom Vortag weiterzuverarbeiten. ABER: Diese dürfen nicht
durch eine nachteiligen Beeinflussung wertgemindert sein. Allein die Tatsache, dass Der
Schinken auf dem Büffet, durch andere Gäste angehustet sein könnte ist nicht nur
gesundheitsgefährdend (Infektionsschutzgesetz) sondern auch ekelerreged. Warum brauchen wir
sonst in den Metzgereien einen berührungslosen Verkauf?
Die Aussage, dass die
Lebensmittel ja anschließend durcherhitzt werden halte ich auch für sehr gefährlich. Das
würde ja bedeuten, dass wir z.B. kühlbedürftige Lebensmittel wie Fleisch bei
Zimmertemperatur lagern können, wenn wir sie nur anschließend schön durcherhitzen. Was man
dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden, aber nicht die Toxine
und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung entstanden sind.
Viele
Grüße
Michael
schon lustig, da gibt man sich Mühe, das Thema
Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit, den Gewerbetreibenden über Foren nahe zu
bringen und dann bekommt man von den Gerichten solche Urteile serviert.
Vielleicht währe
es eine Möglichkeit, hier den Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure zu informieren,
schließlich sind sie es, die bei Gericht als Sachverständige auftreten. Da es in den
Urteilen, von denen hier gesprochen wurde um Regress gegen den Reiseveranstalter geht (so
habe ich es zumindest verstanden) also eher um eine „Kleinere Entscheidung“ des Gerichtes,
weis ich gar nicht, ob hier ein Sachverständiger gehört wurde. Wie Drui schon sagte, wir
müssen erst mehr Infos zusammen bekommen um hier etwas machen zu können. Natürlich
entspricht es der Realität, „Reste“ vom Vortag weiterzuverarbeiten. ABER: Diese dürfen nicht
durch eine nachteiligen Beeinflussung wertgemindert sein. Allein die Tatsache, dass Der
Schinken auf dem Büffet, durch andere Gäste angehustet sein könnte ist nicht nur
gesundheitsgefährdend (Infektionsschutzgesetz) sondern auch ekelerreged. Warum brauchen wir
sonst in den Metzgereien einen berührungslosen Verkauf?
Die Aussage, dass die
Lebensmittel ja anschließend durcherhitzt werden halte ich auch für sehr gefährlich. Das
würde ja bedeuten, dass wir z.B. kühlbedürftige Lebensmittel wie Fleisch bei
Zimmertemperatur lagern können, wenn wir sie nur anschließend schön durcherhitzen. Was man
dabei vergisst ist, dass zwar die Mikroorganismen abgetötet werden, aber nicht die Toxine
und Stoffwechselgifte die während Ihrer „uferlosen“ Vermehrung entstanden sind.
Viele
Grüße
Michael