28.08.2006, 09:54
Hallo Maxemer,
ich bion auch nicht
wirklich für Kitas bekannt.. aber Eis darf unter dieversen Voraussetzungen natürlich auch
losse abgegben werden, hier ein Auszug aus der Speieseis VO - § 5 Kennzeichnung
Speiseeis
darf lose gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Verkehrsbezeichnung nach
Maßgabe des § 4 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung auf einem Schild neben der Ware
oder in einem Aushang deutlich lesbar und unverwischbar angegeben ist. Ist das Speiseeis zum
Verzehr in der Verkaufsstätte bestimmt, ist die Verkehrsbezeichnung zusätzlich auf der
Speisekarte
nach Maßgabe des Satzes 1 anzugeben. -
Weitere §§ sind leifer
aufgehoben so Gilt da Hygienepaket
Zu den Handtüchern, Ich denke es gibt keine
Vorgaben gesetzlicher natur. Hiuer greiuft wieder mal das nichts negativ beeinflusst werden
darf und da würde ich dagen mindesten 60° am liebsten auf 90 ° wWaschen
Gruß
Ariane
ich bion auch nicht
wirklich für Kitas bekannt.. aber Eis darf unter dieversen Voraussetzungen natürlich auch
losse abgegben werden, hier ein Auszug aus der Speieseis VO - § 5 Kennzeichnung
Speiseeis
darf lose gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Verkehrsbezeichnung nach
Maßgabe des § 4 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung auf einem Schild neben der Ware
oder in einem Aushang deutlich lesbar und unverwischbar angegeben ist. Ist das Speiseeis zum
Verzehr in der Verkaufsstätte bestimmt, ist die Verkehrsbezeichnung zusätzlich auf der
Speisekarte
nach Maßgabe des Satzes 1 anzugeben. -
Weitere §§ sind leifer
aufgehoben so Gilt da Hygienepaket
Zu den Handtüchern, Ich denke es gibt keine
Vorgaben gesetzlicher natur. Hiuer greiuft wieder mal das nichts negativ beeinflusst werden
darf und da würde ich dagen mindesten 60° am liebsten auf 90 ° wWaschen
Gruß
Ariane