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Desinfektion in Gaststätten, Hotels, Verkaufsständen etc.
#1
Hallo,

ich suche

Hinweise auf Gesetzestexte, aus denen hervor geht, unter welchen Bedingungen eine

Desinfektion von Geräten/Flächen/Händen vorgeschrieben/dringend angeraten ist.

In der

VO EU 852/2004 findet sich nur "und/oder - erforderlichenfalls", aber kein Hinweis z. B.,

wann es erforderlich ist.

In solchen Küchen werden ja auch Frischfisch, Eierspeisen,

Hackfleischgerichte und... zubereitet.

Habt Ihr mir da einen Tipp? Ich bin mit

googeln nicht weiter gekommen.

Danke im voraus für Eure Hilfe.

Gruss
Es wird alles besser - wir arbeiten dran !!
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Nachrichten in diesem Thema
Desinfektion in Gaststätten, Hotels, Verkaufsständen etc. - von ozimmi - 24.08.2006, 14:53
[Kein Betreff] - von Druidelix - 24.08.2006, 16:15
[Kein Betreff] - von ozimmi - 24.08.2006, 16:46
[Kein Betreff] - von Druidelix - 24.08.2006, 18:42
[Kein Betreff] - von maxemer - 04.09.2006, 08:00
[Kein Betreff] - von Druidelix - 04.09.2006, 18:43

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