23.08.2006, 07:51
Beschäftige mich
gerade mit der Thematik "Bestimmung Eigehalt" in Deutschland und Österreich.
Die
AOAC-Methode ist immer noch die anerkannte Methode in Österreich lt. ÖLMB Codexkapitel B19
Teigwaren, das Mitteilungsblatt der GDCh-Fachgruppe wird in Kap. B19 als
Auswertungsgrundlage angegeben.
Durch's Googeln findet man ja wirklich schon viele
Informationen, doch zu einigen Themen gibt das Internet einfach nichts her.
Habe gestern
bei unserem Untersuchungsinstitut angefragt und hoffe nun, dass sie mir weiterhelfen
können.
gerade mit der Thematik "Bestimmung Eigehalt" in Deutschland und Österreich.
Die
AOAC-Methode ist immer noch die anerkannte Methode in Österreich lt. ÖLMB Codexkapitel B19
Teigwaren, das Mitteilungsblatt der GDCh-Fachgruppe wird in Kap. B19 als
Auswertungsgrundlage angegeben.
Durch's Googeln findet man ja wirklich schon viele
Informationen, doch zu einigen Themen gibt das Internet einfach nichts her.
Habe gestern
bei unserem Untersuchungsinstitut angefragt und hoffe nun, dass sie mir weiterhelfen
können.