15.08.2006, 10:10
Steffi schrieb:"... zuckerfrei: nur zulässig, wenn das
Produkt weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml enthält"
Aber was wird dann hier
unter Zucker verstanden???
Vielen Dank für Eure
Hilfe!!Steffi
Ähnliches steht in der Verordnung über nährwertbezogene Angaben
bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, 25.11.1994, die
anscheinend noch aktuell ist. Hier heißt es sinngemäß:
Der Hinweis, das ein Lebensmittel
zuckerfrei sei, bedeutet, dass dem Produkt weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml
zugegeben wurden. Lebensmittel, die von Natur aus keinen Zucker enthalten dürfen den Zusatz
„von Natur aus“ vorangestellt tragen.
In den Begriffsbestimmungen wird erläutert:
Zucker:
alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide und Disaccharide,
ausgenommen mehrwertige Alkohole;
Die ganze VO ist hier:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/nkv/BJNR352610994.html">http://www.gesetze-im-internet.de/nkv/B ... 10994.html</a><!-- m -->
Gruß
Cat