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zuckerfrei - Steffi - 14.08.2006

Hallo

zusammen!

Ich habe eine Kundenanfrage vor mir liegen, auf die ich ehrlich gesagt

keine richtig gute Antwort finde... <!-- Icon_redface --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- Icon_redface -->
Vielleicht kann mir von Euch ja jemand

helfen.

Also, es geht darum, ob ein Lebensmittel als "zuckerfrei" gekennzeichnet

werden darf, obwohl ihm Glukosesirup zugesetzt wurde.

Meine erste Reaktion war "NEIN,

natürlich nicht!"

Jetzt hab ich aber mal ein bisschen im Internet geforscht und

interessante Sachen gefunden:

"Lebensmittelrechtlich heißt zuckerfrei nur "ohne

Zusatz von Saccharose"."

oder

" Nahrungsmittel, die Stärkezucker enthalten,

dürfen als "zuckerfrei" deklariert werden"

Dann bin ich auf den Entwurf der EU für

die neue Verordnung mit den Health Claims gestoßen und da steht:
"... zuckerfrei: nur

zulässig, wenn das Produkt weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml enthält"
Aber

was wird dann hier unter Zucker verstanden???

Vielen Dank für Eure

Hilfe!!

Steffi


- Saftschubse - 14.08.2006

Ui, da kann ich so ad hoc auch

nicht helfen, aber ich werde mich auch mal durch alle möglichen §§ wühlen, vielleicht finde

ich was??

Gruß
Saftschubse


Re: zuckerfrei - Catering - 15.08.2006

Steffi schrieb:"... zuckerfrei: nur zulässig, wenn das

Produkt weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml enthält"
Aber was wird dann hier

unter Zucker verstanden???

Vielen Dank für Eure

Hilfe!!Steffi

Ähnliches steht in der Verordnung über nährwertbezogene Angaben

bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, 25.11.1994, die

anscheinend noch aktuell ist. Hier heißt es sinngemäß:
Der Hinweis, das ein Lebensmittel

zuckerfrei sei, bedeutet, dass dem Produkt weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml

zugegeben wurden. Lebensmittel, die von Natur aus keinen Zucker enthalten dürfen den Zusatz

„von Natur aus“ vorangestellt tragen.

In den Begriffsbestimmungen wird erläutert:



Zucker:
alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide und Disaccharide,

ausgenommen mehrwertige Alkohole;

Die ganze VO ist hier:

<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/nkv/BJNR352610994.html">http://www.gesetze-im-internet.de/nkv/B ... 10994.html</a><!-- m -->

Gruß

Cat


- Steffi - 15.08.2006

wunderbar, damit ist mir schon mal sehr geholfen!
Entscheiden muss

letztlich doch unser Kunde, wie er sein Produkt kennzeichnen will!

Danke!