zuckerfrei - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Bistro (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=66) +--- Forum: Off-Topic (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=80) +--- Thema: zuckerfrei (/showthread.php?tid=2529) |
zuckerfrei - Steffi - 14.08.2006 Hallo zusammen! Ich habe eine Kundenanfrage vor mir liegen, auf die ich ehrlich gesagt keine richtig gute Antwort finde... <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt=":oops:" title="Embarassed" /><!-- --> Vielleicht kann mir von Euch ja jemand helfen. Also, es geht darum, ob ein Lebensmittel als "zuckerfrei" gekennzeichnet werden darf, obwohl ihm Glukosesirup zugesetzt wurde. Meine erste Reaktion war "NEIN, natürlich nicht!" Jetzt hab ich aber mal ein bisschen im Internet geforscht und interessante Sachen gefunden: "Lebensmittelrechtlich heißt zuckerfrei nur "ohne Zusatz von Saccharose"." oder " Nahrungsmittel, die Stärkezucker enthalten, dürfen als "zuckerfrei" deklariert werden" Dann bin ich auf den Entwurf der EU für die neue Verordnung mit den Health Claims gestoßen und da steht: "... zuckerfrei: nur zulässig, wenn das Produkt weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml enthält" Aber was wird dann hier unter Zucker verstanden??? Vielen Dank für Eure Hilfe!! Steffi - Saftschubse - 14.08.2006 Ui, da kann ich so ad hoc auch nicht helfen, aber ich werde mich auch mal durch alle möglichen §§ wühlen, vielleicht finde ich was?? Gruß Saftschubse Re: zuckerfrei - Catering - 15.08.2006 Steffi schrieb:"... zuckerfrei: nur zulässig, wenn das Ähnliches steht in der Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, 25.11.1994, die anscheinend noch aktuell ist. Hier heißt es sinngemäß: Der Hinweis, das ein Lebensmittel zuckerfrei sei, bedeutet, dass dem Produkt weniger als 0,5 g Zucker pro 100 g oder 100 ml zugegeben wurden. Lebensmittel, die von Natur aus keinen Zucker enthalten dürfen den Zusatz „von Natur aus“ vorangestellt tragen. In den Begriffsbestimmungen wird erläutert: Zucker: alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide und Disaccharide, ausgenommen mehrwertige Alkohole; Die ganze VO ist hier: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/nkv/BJNR352610994.html">http://www.gesetze-im-internet.de/nkv/B ... 10994.html</a><!-- m --> Gruß Cat - Steffi - 15.08.2006 wunderbar, damit ist mir schon mal sehr geholfen! Entscheiden muss letztlich doch unser Kunde, wie er sein Produkt kennzeichnen will! Danke! |