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Handtücher in der Ausgabeküche
#2
Hallo Catering,

nach

meinem Wissen gibt es kein Gesetz welches Einweg Mehrweg-Handtücher oder auch Topflappen

verbietet.

Die Behörden können den weg der negativen Beeinflussung gehen, d. H. wenn

die verwendeten Handtücher einfach unappetitlich sind, die Handschuh-Topflappen ebenso, dann

gelten die klassischen VO’s zur Hygiene, sprich negative Beeinflussung.

Wenn alles

sauber und i.O. ist, der Reinigungszyklus festgeschrieben und eingehalten ist, dann müsste

es funktionieren. Wobei ich glaube, dass dann Einweg-Varianten einfach günstiger

sind.

Gruß Ariane
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Nachrichten in diesem Thema
Handtücher in der Ausgabeküche - von Catering - 14.08.2006, 12:31
[Kein Betreff] - von Ariane - 14.08.2006, 14:41

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