14.08.2006, 14:41
Hallo Catering,
nach
meinem Wissen gibt es kein Gesetz welches Einweg Mehrweg-Handtücher oder auch Topflappen
verbietet.
Die Behörden können den weg der negativen Beeinflussung gehen, d. H. wenn
die verwendeten Handtücher einfach unappetitlich sind, die Handschuh-Topflappen ebenso, dann
gelten die klassischen VO’s zur Hygiene, sprich negative Beeinflussung.
Wenn alles
sauber und i.O. ist, der Reinigungszyklus festgeschrieben und eingehalten ist, dann müsste
es funktionieren. Wobei ich glaube, dass dann Einweg-Varianten einfach günstiger
sind.
Gruß Ariane
nach
meinem Wissen gibt es kein Gesetz welches Einweg Mehrweg-Handtücher oder auch Topflappen
verbietet.
Die Behörden können den weg der negativen Beeinflussung gehen, d. H. wenn
die verwendeten Handtücher einfach unappetitlich sind, die Handschuh-Topflappen ebenso, dann
gelten die klassischen VO’s zur Hygiene, sprich negative Beeinflussung.
Wenn alles
sauber und i.O. ist, der Reinigungszyklus festgeschrieben und eingehalten ist, dann müsste
es funktionieren. Wobei ich glaube, dass dann Einweg-Varianten einfach günstiger
sind.
Gruß Ariane