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GVO Kennzeichnung
#6
Hallo Aennie,

Um was

für Produkte handelt es sich? Vielleicht kann jemend aus dem Fachkreis Liefern?
Aber wenn

der Grenzwert in Japan 5% ist, dann werden die diesen auch ausnutzen. somit mus dann wohl

GVO gekennzeichnet werden.

Eine ganz andere Hilfestellung kann man beim auswertigen

Amt bzw. bei der japanischen Botschaft unter Umständen bekommen.

Ich hatte für einen

Kunden mal ein ähnliches Problem mit China! Über Botschaften bzw. öffentliche

Handelsverbindungen kann man erreichen, dass dort ein entsprechende Mensch das anliegen was

man hat und die entsprechende Begründung in der richtigen Sprache und Wortwahl vorträgt <!-- sIcon_exclaim --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="Icon_exclaim" title="Exclamation" /><!-- sIcon_exclaim -->

. (klar mann muss eindeutige Vorgaben machen) seit dem hat mein Kunde keine Probleme mehr

mit China. Bedenke oft ist besonders bei Asiaten unsere "Hau Ruck-Kultur“ absolut

unverständlich --> ansonsten bleibt nur Lieferant wechseln.

Gruß Ariane
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Nachrichten in diesem Thema
GVO Kennzeichnung - von Aennie - 08.08.2006, 09:13
[Kein Betreff] - von Ariane - 08.08.2006, 11:32
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 08.08.2006, 11:47
[Kein Betreff] - von Feinschmecker - 08.08.2006, 12:00
[Kein Betreff] - von Aennie - 08.08.2006, 12:04
[Kein Betreff] - von Ariane - 08.08.2006, 13:16
[Kein Betreff] - von Aennie - 08.08.2006, 15:06
[Kein Betreff] - von Ariane - 08.08.2006, 15:30
[Kein Betreff] - von Aennie - 08.08.2006, 15:58
[Kein Betreff] - von Ariane - 09.08.2006, 11:14

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