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GVO Kennzeichnung - Druckversion

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GVO Kennzeichnung - Aennie - 08.08.2006

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur

Kennzeichnung GVO.
Wenn man Lebensmittel aus Drittländern (z.B. Japan) importiert die

Soja und Mais enthalten und die Produzenten keinerlei Unterlagen darüber liefern können, ob

GVO verwendet wurde oder nicht, muss man es dann im Zweifelsfall kennzeichnen? Kann man auch

schreiben "Kann GVO enthalten" oder muss man schreiben "enthält GVO"???
Vielen Dank

schonmal für Hilfe!


- Ariane - 08.08.2006

Hallo Aennie,

Da weder die eine noch die andere Aussage getätigt ist, ist eine

Deklaration durch Euch nicht möglich. Die GVO Info braucht man dringend, denn ohne diese

Informationen ist die Ware (vor allem wenn Ihr die "Inverkerhbringer" in die EU seid) nicht

handelsfähig.
Denn die Regel ist wie folgt:
kein GVO --> keine

Kennzeichnung
GVO --> Kennzeichnung
spuren (technisch Bedingungen) --> kann GVO

enthalten als Kennzeichnung.

Diese Information muss Bestandteil der Kaufbedingungen

sein (ist ja auch preislich entscheiden) Uns sollte im Rahmen der üblichen Spezifikationen

immer mit angefordert werden dies gilt auch für die Allergene ( evtl .geschwefelte Ware)

(zum weiß halten?)

Ggf. wenn keinerlei Informationen vorliegen muss auf GVO

untersucht werden. Einen Proforma Deklaration ist nach EG-Recht meines Erachtens nicht

zulässig.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen

Gruß Ariane


- Kyylshrunk - 08.08.2006

HI,

> und die Produzenten keinerlei

Unterlagen darüber liefern können, ob GVO verwendet wurde oder

nicht


in Japan wird's doch sicherlich auch ein System zur

Rückverfolgbarkeit geben. Das Argument " kann ich nichts zu sagen" würd ich nicht gelten

lassen. Dann soll sich euer Lieferant doch bei seinen Vorlieferanten erkundigen, wie es bez.

GVO aussieht.
Sprich: ich würde den Lieferanten schriftlich dazu auffordern sich bei

seinen Vorlieferanten zu erkundigen und bis zum Termin X eine Stellungnahme zu GVOs

abzugeben (auf die rechtsverbindliche Unterschrift achten!)

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->


- Feinschmecker - 08.08.2006

Hallo Aennie,

Ariane und Kyylshrunk waren schneller.

Ich schließe mich ihrer Meinung an.

Kyylshrunk schrieb:Sprich: ich würde

den Lieferanten schriftlich dazu auffordern sich bei seinen Vorlieferanten zu erkundigen und

bis zum Termin X eine Stellungnahme zu GVOs abzugeben (auf die rechtsverbindliche

Unterschrift achten!)
Würde ich auch so machen. Hat bislang immer

funktioniert. Und am besten noch von dem Rohstoff, der Soja/Mais enthält, eine Untersuchung

auf GVO anfordern.

Ich habe gerade auf der Homepage von

TransGEN geschaut. Die drei wichtigsten Soja-Exporteure

sind USA (85 % gv-Anteil), Argentinien (98 % gv-Anteil) und Brasilien (25 % gv-Anteil).

Weltweit ca. 60 % gv (lt. Transgen). Bei Soja liefern die USA (55 % gv-Anteil) ca. 40 % der

Weltproduktion.

Interessant

auch:
Transgen Kompakt

Kennzeichnung



- Aennie - 08.08.2006

Hallo nochmal!

Danke

für die Antworten.

Ich habe wirklich ALLES probiert, um an die Infos zu kommen, aber

die Japaner sind einfach nicht gewillt, irgendetwas schriftlich zu geben, bezüglich GMO. Ein

weiteres Problem ist, dass der Grenzwert für Spuren in Japan bei 5% liegt, d.h. die haben

auch keine Untersuchungsergebnisse für 0,9 bzw. 0,1%!

Leider sind wir mengenmäßig für

die ein so kleines Licht, dass wir keinerlei Druckmittel haben.

Was mache ich denn

nun bloß????? <!-- sSad --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="Sad" title="Sad" /><!-- sSad -->


- Ariane - 08.08.2006

Hallo Aennie,

Um was

für Produkte handelt es sich? Vielleicht kann jemend aus dem Fachkreis Liefern?
Aber wenn

der Grenzwert in Japan 5% ist, dann werden die diesen auch ausnutzen. somit mus dann wohl

GVO gekennzeichnet werden.

Eine ganz andere Hilfestellung kann man beim auswertigen

Amt bzw. bei der japanischen Botschaft unter Umständen bekommen.

Ich hatte für einen

Kunden mal ein ähnliches Problem mit China! Über Botschaften bzw. öffentliche

Handelsverbindungen kann man erreichen, dass dort ein entsprechende Mensch das anliegen was

man hat und die entsprechende Begründung in der richtigen Sprache und Wortwahl vorträgt <!-- sIcon_exclaim --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="Icon_exclaim" title="Exclamation" /><!-- sIcon_exclaim -->

. (klar mann muss eindeutige Vorgaben machen) seit dem hat mein Kunde keine Probleme mehr

mit China. Bedenke oft ist besonders bei Asiaten unsere "Hau Ruck-Kultur“ absolut

unverständlich --> ansonsten bleibt nur Lieferant wechseln.

Gruß Ariane


- Aennie - 08.08.2006

Hallo Ariane,

Es sind Japanische Produkte wie

getrocknete Algensalate, Würzmischungen etc.

Der Lieferant ist der englischen Sprache

sehr gut mächtig und versteht auch genau, was ich meine. Dennoch sagt er es ist nicht

möglich, ein statement abzugeben.

Ich werde die Sachen wohl als "gentechnisch

verändert" kennzeichnen, allerdings kann ich keinerlei Infos über die gentechnisch

veränderten Zutaten liefern, das würde ja wieder der RL über die Rückverfolgbarkeit

widersprechen, oder?


- Ariane - 08.08.2006

Hallo Aennie,

Wenn ich für meine

Kunden das Spezifikations-Wesen bearbeite und die wiederum schwere Kunden haben dann lass

ich den Lieferanten unsere Formblätter ausfüllen und wie schon im Vorfeld erwähnt

rechtsgültig Unterschreiben.

Da der Lieferant für die Zollbestimmungen auch sehr

viele Unterlagen ausfüllen muss und nur wenn diese ausgefüllt sind, dann kann er auch

liefern / in die EU Einführen

Dann bleibt da noch die Rechnung…. Wie viel Soja /

Mais ist denn darin kann das Produkt denn überhaupt in den Kennzeichnungspflichtigen Bereich

kommen?

Übrigens es geht bei der Verständigung im asiatischen Bereich oftmals nicht

darum ob der Gegenüber die Worte versteht... es geht oftmals darum das man seine Forderung

richtig formuliert und rüberbringt.
In Hamburg gibt es einen Ost asiatischen

Handelsverein, der kann bestimmt Kontakte zu neuen Lieferanten machen. Vietnam, Thailand,

Korea sind i.d.R interessiert und kooperative Länder.

Wenn der Lieferant in die EU

liefern will, muss er die gesetzlichen Bestimmungen der EU einhalten so wie wir die

Bestimmungen für Japan bei Lieferungen einhalten (einer meiner Kunden Liefert nach Japan.

Die Formulare sind die Hölle) müssen.

Durch Eurer Unternehmen muss klar werden, dass

wenn er diese Information nicht gibt ( ggf. macht Ihr eine Untersuchung und er zahlt

die Kosten) dass er nicht weiter in die EU liefen kann. Auch wenn Ihr kein sehr großer Kunde

seit diese Regeln gelten für alle in der EU.

Ansonsten bleibt nur noch

auslisten…


- Aennie - 08.08.2006

Hallo Ariane,

Die Grenze von 0,9%

bezieht sich doch auf die einzelne Zutat, nicht auf das ganze LM!
Leider, denn sonst wäre

es ja nicht so kompliziert.

Ich habe für ihn auch schon ein wunderschönes Formblatt

gemacht, aber er sagt er kann es nicht unterschreiben. Er hat einige Zeit in Amerika gelebt,

ist also eher westlich im Benehmen etc.

Anscheinend kommt er bei einigen Unternehmen

auch ohne GVO-Bescheinigung durch, denn wir wissen, dass er auch andere

belifert.

Ziemlich verfahrene Situation...


- Ariane - 09.08.2006

Hallo Aennie,

da hat Du recht ....

Kennt er denn die VO um

die es geht? er muss doch sagen können und wollen ob oder ob nicht zu kennzueichnen ist.



So auf Fernhilfe kann ich jetzt auch nichts merh machen <!-- sCry --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="Cry" title="Crying or Very sad" /><!-- sCry -->

Gruß

Ariane