GVO Kennzeichnung - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelrecht (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=78) +--- Thema: GVO Kennzeichnung (/showthread.php?tid=2521) |
GVO Kennzeichnung - Aennie - 08.08.2006 Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur Kennzeichnung GVO. Wenn man Lebensmittel aus Drittländern (z.B. Japan) importiert die Soja und Mais enthalten und die Produzenten keinerlei Unterlagen darüber liefern können, ob GVO verwendet wurde oder nicht, muss man es dann im Zweifelsfall kennzeichnen? Kann man auch schreiben "Kann GVO enthalten" oder muss man schreiben "enthält GVO"??? Vielen Dank schonmal für Hilfe! - Ariane - 08.08.2006 Hallo Aennie, Da weder die eine noch die andere Aussage getätigt ist, ist eine Deklaration durch Euch nicht möglich. Die GVO Info braucht man dringend, denn ohne diese Informationen ist die Ware (vor allem wenn Ihr die "Inverkerhbringer" in die EU seid) nicht handelsfähig. Denn die Regel ist wie folgt: kein GVO --> keine Kennzeichnung GVO --> Kennzeichnung spuren (technisch Bedingungen) --> kann GVO enthalten als Kennzeichnung. Diese Information muss Bestandteil der Kaufbedingungen sein (ist ja auch preislich entscheiden) Uns sollte im Rahmen der üblichen Spezifikationen immer mit angefordert werden dies gilt auch für die Allergene ( evtl .geschwefelte Ware) (zum weiß halten?) Ggf. wenn keinerlei Informationen vorliegen muss auf GVO untersucht werden. Einen Proforma Deklaration ist nach EG-Recht meines Erachtens nicht zulässig. Ich hoffe ich konnte etwas helfen Gruß Ariane - Kyylshrunk - 08.08.2006 HI, > und die Produzenten keinerlei Unterlagen darüber liefern können, ob GVO verwendet wurde oder nicht in Japan wird's doch sicherlich auch ein System zur Rückverfolgbarkeit geben. Das Argument " kann ich nichts zu sagen" würd ich nicht gelten lassen. Dann soll sich euer Lieferant doch bei seinen Vorlieferanten erkundigen, wie es bez. GVO aussieht. Sprich: ich würde den Lieferanten schriftlich dazu auffordern sich bei seinen Vorlieferanten zu erkundigen und bis zum Termin X eine Stellungnahme zu GVOs abzugeben (auf die rechtsverbindliche Unterschrift achten!) Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> - Feinschmecker - 08.08.2006 Hallo Aennie, Ariane und Kyylshrunk waren schneller. Ich schließe mich ihrer Meinung an. Kyylshrunk schrieb:Sprich: ich würdeWürde ich auch so machen. Hat bislang immer funktioniert. Und am besten noch von dem Rohstoff, der Soja/Mais enthält, eine Untersuchung auf GVO anfordern. Ich habe gerade auf der Homepage von TransGEN geschaut. Die drei wichtigsten Soja-Exporteure sind USA (85 % gv-Anteil), Argentinien (98 % gv-Anteil) und Brasilien (25 % gv-Anteil). Weltweit ca. 60 % gv (lt. Transgen). Bei Soja liefern die USA (55 % gv-Anteil) ca. 40 % der Weltproduktion. Interessant auch: Transgen Kompakt Kennzeichnung - Aennie - 08.08.2006 Hallo nochmal! Danke für die Antworten. Ich habe wirklich ALLES probiert, um an die Infos zu kommen, aber die Japaner sind einfach nicht gewillt, irgendetwas schriftlich zu geben, bezüglich GMO. Ein weiteres Problem ist, dass der Grenzwert für Spuren in Japan bei 5% liegt, d.h. die haben auch keine Untersuchungsergebnisse für 0,9 bzw. 0,1%! Leider sind wir mengenmäßig für die ein so kleines Licht, dass wir keinerlei Druckmittel haben. Was mache ich denn nun bloß????? <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="" title="Sad" /><!-- s --> - Ariane - 08.08.2006 Hallo Aennie, Um was für Produkte handelt es sich? Vielleicht kann jemend aus dem Fachkreis Liefern? Aber wenn der Grenzwert in Japan 5% ist, dann werden die diesen auch ausnutzen. somit mus dann wohl GVO gekennzeichnet werden. Eine ganz andere Hilfestellung kann man beim auswertigen Amt bzw. bei der japanischen Botschaft unter Umständen bekommen. Ich hatte für einen Kunden mal ein ähnliches Problem mit China! Über Botschaften bzw. öffentliche Handelsverbindungen kann man erreichen, dass dort ein entsprechende Mensch das anliegen was man hat und die entsprechende Begründung in der richtigen Sprache und Wortwahl vorträgt <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="" title="Exclamation" /><!-- s --> . (klar mann muss eindeutige Vorgaben machen) seit dem hat mein Kunde keine Probleme mehr mit China. Bedenke oft ist besonders bei Asiaten unsere "Hau Ruck-Kultur“ absolut unverständlich --> ansonsten bleibt nur Lieferant wechseln. Gruß Ariane - Aennie - 08.08.2006 Hallo Ariane, Es sind Japanische Produkte wie getrocknete Algensalate, Würzmischungen etc. Der Lieferant ist der englischen Sprache sehr gut mächtig und versteht auch genau, was ich meine. Dennoch sagt er es ist nicht möglich, ein statement abzugeben. Ich werde die Sachen wohl als "gentechnisch verändert" kennzeichnen, allerdings kann ich keinerlei Infos über die gentechnisch veränderten Zutaten liefern, das würde ja wieder der RL über die Rückverfolgbarkeit widersprechen, oder? - Ariane - 08.08.2006 Hallo Aennie, Wenn ich für meine Kunden das Spezifikations-Wesen bearbeite und die wiederum schwere Kunden haben dann lass ich den Lieferanten unsere Formblätter ausfüllen und wie schon im Vorfeld erwähnt rechtsgültig Unterschreiben. Da der Lieferant für die Zollbestimmungen auch sehr viele Unterlagen ausfüllen muss und nur wenn diese ausgefüllt sind, dann kann er auch liefern / in die EU Einführen Dann bleibt da noch die Rechnung…. Wie viel Soja / Mais ist denn darin kann das Produkt denn überhaupt in den Kennzeichnungspflichtigen Bereich kommen? Übrigens es geht bei der Verständigung im asiatischen Bereich oftmals nicht darum ob der Gegenüber die Worte versteht... es geht oftmals darum das man seine Forderung richtig formuliert und rüberbringt. In Hamburg gibt es einen Ost asiatischen Handelsverein, der kann bestimmt Kontakte zu neuen Lieferanten machen. Vietnam, Thailand, Korea sind i.d.R interessiert und kooperative Länder. Wenn der Lieferant in die EU liefern will, muss er die gesetzlichen Bestimmungen der EU einhalten so wie wir die Bestimmungen für Japan bei Lieferungen einhalten (einer meiner Kunden Liefert nach Japan. Die Formulare sind die Hölle) müssen. Durch Eurer Unternehmen muss klar werden, dass wenn er diese Information nicht gibt ( ggf. macht Ihr eine Untersuchung und er zahlt die Kosten) dass er nicht weiter in die EU liefen kann. Auch wenn Ihr kein sehr großer Kunde seit diese Regeln gelten für alle in der EU. Ansonsten bleibt nur noch auslisten… - Aennie - 08.08.2006 Hallo Ariane, Die Grenze von 0,9% bezieht sich doch auf die einzelne Zutat, nicht auf das ganze LM! Leider, denn sonst wäre es ja nicht so kompliziert. Ich habe für ihn auch schon ein wunderschönes Formblatt gemacht, aber er sagt er kann es nicht unterschreiben. Er hat einige Zeit in Amerika gelebt, ist also eher westlich im Benehmen etc. Anscheinend kommt er bei einigen Unternehmen auch ohne GVO-Bescheinigung durch, denn wir wissen, dass er auch andere belifert. Ziemlich verfahrene Situation... - Ariane - 09.08.2006 Hallo Aennie, da hat Du recht .... Kennt er denn die VO um die es geht? er muss doch sagen können und wollen ob oder ob nicht zu kennzueichnen ist. So auf Fernhilfe kann ich jetzt auch nichts merh machen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s --> Gruß Ariane |