08.08.2006, 11:47
HI,
> und die Produzenten keinerlei
Unterlagen darüber liefern können, ob GVO verwendet wurde oder
nicht
in Japan wird's doch sicherlich auch ein System zur
Rückverfolgbarkeit geben. Das Argument " kann ich nichts zu sagen" würd ich nicht gelten
lassen. Dann soll sich euer Lieferant doch bei seinen Vorlieferanten erkundigen, wie es bez.
GVO aussieht.
Sprich: ich würde den Lieferanten schriftlich dazu auffordern sich bei
seinen Vorlieferanten zu erkundigen und bis zum Termin X eine Stellungnahme zu GVOs
abzugeben (auf die rechtsverbindliche Unterschrift achten!)
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
> und die Produzenten keinerlei
Unterlagen darüber liefern können, ob GVO verwendet wurde oder
nicht
in Japan wird's doch sicherlich auch ein System zur
Rückverfolgbarkeit geben. Das Argument " kann ich nichts zu sagen" würd ich nicht gelten
lassen. Dann soll sich euer Lieferant doch bei seinen Vorlieferanten erkundigen, wie es bez.
GVO aussieht.
Sprich: ich würde den Lieferanten schriftlich dazu auffordern sich bei
seinen Vorlieferanten zu erkundigen und bis zum Termin X eine Stellungnahme zu GVOs
abzugeben (auf die rechtsverbindliche Unterschrift achten!)
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->