• 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
GVO Kennzeichnung
#2
Hallo Aennie,

Da weder die eine noch die andere Aussage getätigt ist, ist eine

Deklaration durch Euch nicht möglich. Die GVO Info braucht man dringend, denn ohne diese

Informationen ist die Ware (vor allem wenn Ihr die "Inverkerhbringer" in die EU seid) nicht

handelsfähig.
Denn die Regel ist wie folgt:
kein GVO --> keine

Kennzeichnung
GVO --> Kennzeichnung
spuren (technisch Bedingungen) --> kann GVO

enthalten als Kennzeichnung.

Diese Information muss Bestandteil der Kaufbedingungen

sein (ist ja auch preislich entscheiden) Uns sollte im Rahmen der üblichen Spezifikationen

immer mit angefordert werden dies gilt auch für die Allergene ( evtl .geschwefelte Ware)

(zum weiß halten?)

Ggf. wenn keinerlei Informationen vorliegen muss auf GVO

untersucht werden. Einen Proforma Deklaration ist nach EG-Recht meines Erachtens nicht

zulässig.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen

Gruß Ariane
  Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
GVO Kennzeichnung - von Aennie - 08.08.2006, 09:13
[Kein Betreff] - von Ariane - 08.08.2006, 11:32
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 08.08.2006, 11:47
[Kein Betreff] - von Feinschmecker - 08.08.2006, 12:00
[Kein Betreff] - von Aennie - 08.08.2006, 12:04
[Kein Betreff] - von Ariane - 08.08.2006, 13:16
[Kein Betreff] - von Aennie - 08.08.2006, 15:06
[Kein Betreff] - von Ariane - 08.08.2006, 15:30
[Kein Betreff] - von Aennie - 08.08.2006, 15:58
[Kein Betreff] - von Ariane - 09.08.2006, 11:14

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste