08.08.2006, 11:32
Hallo Aennie,
Da weder die eine noch die andere Aussage getätigt ist, ist eine
Deklaration durch Euch nicht möglich. Die GVO Info braucht man dringend, denn ohne diese
Informationen ist die Ware (vor allem wenn Ihr die "Inverkerhbringer" in die EU seid) nicht
handelsfähig.
Denn die Regel ist wie folgt:
kein GVO --> keine
Kennzeichnung
GVO --> Kennzeichnung
spuren (technisch Bedingungen) --> kann GVO
enthalten als Kennzeichnung.
Diese Information muss Bestandteil der Kaufbedingungen
sein (ist ja auch preislich entscheiden) Uns sollte im Rahmen der üblichen Spezifikationen
immer mit angefordert werden dies gilt auch für die Allergene ( evtl .geschwefelte Ware)
(zum weiß halten?)
Ggf. wenn keinerlei Informationen vorliegen muss auf GVO
untersucht werden. Einen Proforma Deklaration ist nach EG-Recht meines Erachtens nicht
zulässig.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen
Gruß Ariane
Da weder die eine noch die andere Aussage getätigt ist, ist eine
Deklaration durch Euch nicht möglich. Die GVO Info braucht man dringend, denn ohne diese
Informationen ist die Ware (vor allem wenn Ihr die "Inverkerhbringer" in die EU seid) nicht
handelsfähig.
Denn die Regel ist wie folgt:
kein GVO --> keine
Kennzeichnung
GVO --> Kennzeichnung
spuren (technisch Bedingungen) --> kann GVO
enthalten als Kennzeichnung.
Diese Information muss Bestandteil der Kaufbedingungen
sein (ist ja auch preislich entscheiden) Uns sollte im Rahmen der üblichen Spezifikationen
immer mit angefordert werden dies gilt auch für die Allergene ( evtl .geschwefelte Ware)
(zum weiß halten?)
Ggf. wenn keinerlei Informationen vorliegen muss auf GVO
untersucht werden. Einen Proforma Deklaration ist nach EG-Recht meines Erachtens nicht
zulässig.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen
Gruß Ariane