19.07.2006, 10:58
Hallo
Feinschmecker,
das was Du suchst ist in der LMKV geregelt, und damit nur dann für
Euren Lieferanten eine relevanten Kennzeichnungsangabe, wenn dieser in Fertigverpackungen
liefert, denn die LMKV gilt für Fertigverpackungen.
m.E. muss kein MHD auf die
Anlieferung von Frischem Fleisch an einen Weiterverarbeiter. --> mir fällt auch keiner
ein, des dass so macht?!?
Solche Daten solltet Ihr vielleicht in Form von Schlacht-
und/oder Zerlegedatum angeben lassen und ggf. in den Spezifikationen regeln. bei
Schweinefleisch ist auch der pH-Wert manchmal eine gute Hilfe
Freundliche
Grüße
Ariane
Feinschmecker,
das was Du suchst ist in der LMKV geregelt, und damit nur dann für
Euren Lieferanten eine relevanten Kennzeichnungsangabe, wenn dieser in Fertigverpackungen
liefert, denn die LMKV gilt für Fertigverpackungen.
m.E. muss kein MHD auf die
Anlieferung von Frischem Fleisch an einen Weiterverarbeiter. --> mir fällt auch keiner
ein, des dass so macht?!?
Solche Daten solltet Ihr vielleicht in Form von Schlacht-
und/oder Zerlegedatum angeben lassen und ggf. in den Spezifikationen regeln. bei
Schweinefleisch ist auch der pH-Wert manchmal eine gute Hilfe
Freundliche
Grüße
Ariane