10.07.2006, 18:06
bei Rechtstexten muss ja für den Ernstfall immer alles möglichst
unzweideutig definiert sein.
Also unterscheidet man dahher Hersteller und
Inverkehrbringer.
Im Falle der Suche eines Schuldigen kann dann der Hersteller vom
Inverkehrbringer unter umständen abgegrenzt werden.
Das der Hersteller auch irgendwie
Inverkehrbringer ist ist ja logisch.
<!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Ähm ich kann irgendwie nicht richtig
ausdrücken was ich meine <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- -->
unzweideutig definiert sein.
Also unterscheidet man dahher Hersteller und
Inverkehrbringer.
Im Falle der Suche eines Schuldigen kann dann der Hersteller vom
Inverkehrbringer unter umständen abgegrenzt werden.
Das der Hersteller auch irgendwie
Inverkehrbringer ist ist ja logisch.
<!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> Ähm ich kann irgendwie nicht richtig
ausdrücken was ich meine <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- -->