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Inverkehrbringen
#1
Inverkehrbringen im Sinne des Art. 3 Nr. 8 der VO (EG) Nr.

178/2002 ist das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermittel für

Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der

Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder

andere Formen der Weitergabe selbst.


Nun meine Frage:
Wenn ein

Lebensmittelhersteller ein Lebensmittel an einen Händler verkauft, wer ist dann

Inverkehrbringer des Lebensmittels? Der Hersteller, der Händler oder beide?
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Nachrichten in diesem Thema
Inverkehrbringen - von Feinschmecker - 10.07.2006, 11:44
[Kein Betreff] - von tifa - 10.07.2006, 14:53
[Kein Betreff] - von Druidelix - 10.07.2006, 15:47
[Kein Betreff] - von tifa - 10.07.2006, 18:06

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