08.07.2006, 10:56
Hallo
soweit mit
bekannt ist, gibt es dafür keine gesetzlichen Vorgaben. Ich halte es für sinnvoll die Anzahl
der Proben in einer Arbeitsanweisung festzuhalten und so in das Eigenkontrollkonzept zu
integrieren.
Gruß
Michael
soweit mit
bekannt ist, gibt es dafür keine gesetzlichen Vorgaben. Ich halte es für sinnvoll die Anzahl
der Proben in einer Arbeitsanweisung festzuhalten und so in das Eigenkontrollkonzept zu
integrieren.
Gruß
Michael