26.06.2006, 18:08
Hallo,
hab gerade mal gegooglet.
Phenylalanin: Was ist Phenylalanin?
Worin ist es enthalten?
Bei Phenylalanin handelt es sich um eine Aminosäure, also einen
Eiweißbestandteil, der in vielen menschlichen Nahrungsmitteln enthalten ist, z. B. in
Gemüse, Nüssen, Samen, Weizenkeimen, Milchprodukten, Fleisch und Fisch.
Zusammen mit
Asparaginsäure ist Phenylalanin Bestandteil des künstlichen Süßstoffs Aspartam. Da Menschen,
die an „Phenylketonurie“ leiden (einer Stoffwechselerkrankung, bei der Phenylalanin im
Körper nicht vollständig abgebaut wird) phenylalaninhaltige Lebensmittel meiden sollten, ist
bei dem Zusatz des Süßstoffes Aspartam oder Aspartam-Acesulfam-Salz der Hinweis „enthält
eine Phenylalaninquelle“ anzugeben.
Quellen: u. a. Römpp, Lexikon Lebensmittelchemie,
1995
Meyer, Lebensmittelrecht, Stand 03/2005)
Da ich diese Aussagen gefunden
habe gehe ich davon aus dass man wirklich nur "enthält eine Phenylalaninquelle" angeben muss
wenn man die besagten Süßstoffe zusetzt.
Habe gerade mein Lebenamittelrecht nicht zur
Hand und kann dahher ncht im Recht nachschlagen. bin mir aber zu 90% sicher <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- -->
Werde
aber am Mittwoch nochmal nachshlagen.
Schönen abend noch
Grüßle Tifa
hab gerade mal gegooglet.
Phenylalanin: Was ist Phenylalanin?
Worin ist es enthalten?
Bei Phenylalanin handelt es sich um eine Aminosäure, also einen
Eiweißbestandteil, der in vielen menschlichen Nahrungsmitteln enthalten ist, z. B. in
Gemüse, Nüssen, Samen, Weizenkeimen, Milchprodukten, Fleisch und Fisch.
Zusammen mit
Asparaginsäure ist Phenylalanin Bestandteil des künstlichen Süßstoffs Aspartam. Da Menschen,
die an „Phenylketonurie“ leiden (einer Stoffwechselerkrankung, bei der Phenylalanin im
Körper nicht vollständig abgebaut wird) phenylalaninhaltige Lebensmittel meiden sollten, ist
bei dem Zusatz des Süßstoffes Aspartam oder Aspartam-Acesulfam-Salz der Hinweis „enthält
eine Phenylalaninquelle“ anzugeben.
Quellen: u. a. Römpp, Lexikon Lebensmittelchemie,
1995
Meyer, Lebensmittelrecht, Stand 03/2005)
Da ich diese Aussagen gefunden
habe gehe ich davon aus dass man wirklich nur "enthält eine Phenylalaninquelle" angeben muss
wenn man die besagten Süßstoffe zusetzt.
Habe gerade mein Lebenamittelrecht nicht zur
Hand und kann dahher ncht im Recht nachschlagen. bin mir aber zu 90% sicher <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- -->
Werde
aber am Mittwoch nochmal nachshlagen.
Schönen abend noch
Grüßle Tifa