13.06.2006, 10:33
Ich
schließe mich Tifa da an.´Handwerker benötigen keine Belehrung nach IfSG durch das
Gesundheitsamt, aber man kann sie ja im Rahmen der Arbeitsschutzbelehrung auch auf die
Notwendigkeit einer guten Hygienepraxis hinweisen.
Wenn man es noch ganz toll machen
will, dann stellt man den Handwerkern einen Schrank zur Verfügung, wo ein Schutzkittel drin
hängt und sie bittet diesen überzuziehen.
Gruß
Drui
schließe mich Tifa da an.´Handwerker benötigen keine Belehrung nach IfSG durch das
Gesundheitsamt, aber man kann sie ja im Rahmen der Arbeitsschutzbelehrung auch auf die
Notwendigkeit einer guten Hygienepraxis hinweisen.
Wenn man es noch ganz toll machen
will, dann stellt man den Handwerkern einen Schrank zur Verfügung, wo ein Schutzkittel drin
hängt und sie bittet diesen überzuziehen.
Gruß
Drui