20.05.2006, 19:47
Ich denke NEIN.
Ich verweise noch mal auf das Epidem. Bulletin. Dort
heißt es auf S. 168:
... Auch wird man Tätigkeiten nicht
einbeziehen können, die - außerhalb des wirtschaftlichen Verkehrs- nur an wenigen Tagen im
Jahr ... unregelmäßig bei vereinzelten Veranstaltungen von Vereinen oder anderen
Personengruppen ausgeübt werden. Ein Belehrung dürfte deshalb z.B. auch für die Personen
nicht erforderlich sein, die sich bei - auch mehrmals im Jahr stattfindenden - Ferienlagern
beim Kochen für die eigene Gruppe abwechseln (Fehlen des Faktors Öffentlichkeit). Gegen eine
"gewerbsmäßige" Ausübung spricht auch, wenn - außerhalb des wirtschaftlichen Verkehrs -
Tätigkeiten in Organisationsformen ausgeübt werden bei denen keine Funktionen im Sinne eines
"Arbeitgebers" oder "Dienstherren" vorhanden sind. Es empfiehlt sich jedoch, bei der
Genehmigung solcher Veranstaltungen durch die zuständige Stelle zumindest auf die
Bestimmungen des § 42 IfSG durch Übergabe entsprechender Informationen
hinzuweisen....
Ich deute das so, dass diese private
Kuchenbäckerinnen nicht komplett belehrt werden müssen, aber mindestens ein
Informationsblatt erhalten müssen (besser wäre eine kleine Informationsschulung), die sie
über die hygienischen Risiken und die Handhabung div. Speisen informiert. Wenn der Eingang
der Speisen dann auch noch protokolliert wird, ist der Veranstalter auf der sicheren
Seite.
Alle anderen Wünsche (siehe die unten erwähnten Leitfäden) sind im Grunde
nicht machbar (ein bayrischer Leitfaden schreibt z.B. vor, dass die Küche frei von anderen
Speisen ist und vorher gründlich gereinigt wurde; außerdem darf nicht gleichzeitig private
Speisenzubereitung geschehen). Ich achte natürlich auf größtmögliche Hygiene, aber ich habe
auch die nötigen Kenntnisse und das entsprechende Empfinden für die
Notwendigkeit.
Heute war Schulfest in unserer Grundschule. Das Kuchenbuffett sah
soweit ganz gut aus (bis auf den Bienenstich, der wegen der Sahne nicht hätte dort stehen
dürfen), das Buffett stand auch nicht in der Sonne (wie früher, bevor ich dort
"eingegriffen" hatte). Ich habe aber die Desinfektionsspender vermisst und eine Liste mit
den eingegangenen Kuchenspenden gab es auch nicht; dafür ist selbst ein Grundschulfest schon
zu groß und vor allem, will sich keiner diesem Orga-Stress unterziehen und dafür auch noch
gerade stehen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s -->
Hier liegt es wieder in der Verantwortung eines jeden
persönlich, was er von einem solchen Buffett ist <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s -->
Ich verweise noch mal auf das Epidem. Bulletin. Dort
heißt es auf S. 168:
... Auch wird man Tätigkeiten nicht
einbeziehen können, die - außerhalb des wirtschaftlichen Verkehrs- nur an wenigen Tagen im
Jahr ... unregelmäßig bei vereinzelten Veranstaltungen von Vereinen oder anderen
Personengruppen ausgeübt werden. Ein Belehrung dürfte deshalb z.B. auch für die Personen
nicht erforderlich sein, die sich bei - auch mehrmals im Jahr stattfindenden - Ferienlagern
beim Kochen für die eigene Gruppe abwechseln (Fehlen des Faktors Öffentlichkeit). Gegen eine
"gewerbsmäßige" Ausübung spricht auch, wenn - außerhalb des wirtschaftlichen Verkehrs -
Tätigkeiten in Organisationsformen ausgeübt werden bei denen keine Funktionen im Sinne eines
"Arbeitgebers" oder "Dienstherren" vorhanden sind. Es empfiehlt sich jedoch, bei der
Genehmigung solcher Veranstaltungen durch die zuständige Stelle zumindest auf die
Bestimmungen des § 42 IfSG durch Übergabe entsprechender Informationen
hinzuweisen....
Ich deute das so, dass diese private
Kuchenbäckerinnen nicht komplett belehrt werden müssen, aber mindestens ein
Informationsblatt erhalten müssen (besser wäre eine kleine Informationsschulung), die sie
über die hygienischen Risiken und die Handhabung div. Speisen informiert. Wenn der Eingang
der Speisen dann auch noch protokolliert wird, ist der Veranstalter auf der sicheren
Seite.
Alle anderen Wünsche (siehe die unten erwähnten Leitfäden) sind im Grunde
nicht machbar (ein bayrischer Leitfaden schreibt z.B. vor, dass die Küche frei von anderen
Speisen ist und vorher gründlich gereinigt wurde; außerdem darf nicht gleichzeitig private
Speisenzubereitung geschehen). Ich achte natürlich auf größtmögliche Hygiene, aber ich habe
auch die nötigen Kenntnisse und das entsprechende Empfinden für die
Notwendigkeit.
Heute war Schulfest in unserer Grundschule. Das Kuchenbuffett sah
soweit ganz gut aus (bis auf den Bienenstich, der wegen der Sahne nicht hätte dort stehen
dürfen), das Buffett stand auch nicht in der Sonne (wie früher, bevor ich dort
"eingegriffen" hatte). Ich habe aber die Desinfektionsspender vermisst und eine Liste mit
den eingegangenen Kuchenspenden gab es auch nicht; dafür ist selbst ein Grundschulfest schon
zu groß und vor allem, will sich keiner diesem Orga-Stress unterziehen und dafür auch noch
gerade stehen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s -->
Hier liegt es wieder in der Verantwortung eines jeden
persönlich, was er von einem solchen Buffett ist <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt="" title="Crying or Very sad" /><!-- s -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co