19.05.2006, 16:01
Hi,
das
hieße demzufolge:
auch die privaten Kuchenbäckerinnen müssen eine Erstbelehrung und
evtl. Folgebelehrung(en) nach IfSG sowie eine Hygieneschulung (vorzugsweise gemäß DIN
10514) haben.
Und...
sollten sie das nicht haben, wäre demzufolge ein
Anbieten dieser privat hersgestellten Kuchen gesetztes- bzw.
verordnungswidrig...
Sehe ich das richtig?
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
das
hieße demzufolge:
auch die privaten Kuchenbäckerinnen müssen eine Erstbelehrung und
evtl. Folgebelehrung(en) nach IfSG sowie eine Hygieneschulung (vorzugsweise gemäß DIN
10514) haben.
Und...
sollten sie das nicht haben, wäre demzufolge ein
Anbieten dieser privat hersgestellten Kuchen gesetztes- bzw.
verordnungswidrig...
Sehe ich das richtig?
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->