19.05.2006, 11:50
@ Drui,
den Hinweis habe
ich mal in den Downloadbereich gestellt (fragt sich nur wo?).
Ich wollte mit meiner
Bemerkung über die Tafeln diese nicht in Misskredit bringen. Die wenigsten Tafeln geben
unverpackte LM raus (abgesehen von Obst, Gemüse und Backwaren) und der Kontakt mit diesen
ist auch recht kurz (die Bedürftigen stehen ja Schlange). Deshalb gibt es nicht viele zu
beachtende Regeln und ich glaube das deshalb der "Beamte" vom Gesundheitsamt das ganze
lockerer sieht.
@ Sumpfhuhn
ich verstehe deine Bedenken, aber...
bei meiner
Party im Garten oder den üblichen Klassenfesten, wo jeder etwas mitbringt, frage ich nicht
nach der Herstellungspraxis. Ich persönlich meide risikobehaftete Salate und esse mich in
der Regel auch nicht quer durch. Speisen, die mir komisch vorkommen, stelle ich bei meiner
privaten Party gar nicht erst hin (...huch, hab´ich vergessen aufs Büffett zu stellen...-
ist mir aber zum Glück noch nicht passiert) und bei einem Klassenfest kann ich es dann auch
nicht lassen, andere auf das Risiko hinzuweisen (und meiner Familie das Essen von diesen
Speisen zu verbieten <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="" title="Sad" /><!-- s --> )
Hier befinden wir uns aber so ziemlich eindeutig im privaten
Bereich, s.d. das IfSG und die EU-VO nicht gilt. Dies ist nicht so bei der gestellten
Ausgangsfrage von HWL, hier gelten die Verordnungen und Gesetze.
den Hinweis habe
ich mal in den Downloadbereich gestellt (fragt sich nur wo?).
Ich wollte mit meiner
Bemerkung über die Tafeln diese nicht in Misskredit bringen. Die wenigsten Tafeln geben
unverpackte LM raus (abgesehen von Obst, Gemüse und Backwaren) und der Kontakt mit diesen
ist auch recht kurz (die Bedürftigen stehen ja Schlange). Deshalb gibt es nicht viele zu
beachtende Regeln und ich glaube das deshalb der "Beamte" vom Gesundheitsamt das ganze
lockerer sieht.
@ Sumpfhuhn
ich verstehe deine Bedenken, aber...
bei meiner
Party im Garten oder den üblichen Klassenfesten, wo jeder etwas mitbringt, frage ich nicht
nach der Herstellungspraxis. Ich persönlich meide risikobehaftete Salate und esse mich in
der Regel auch nicht quer durch. Speisen, die mir komisch vorkommen, stelle ich bei meiner
privaten Party gar nicht erst hin (...huch, hab´ich vergessen aufs Büffett zu stellen...-
ist mir aber zum Glück noch nicht passiert) und bei einem Klassenfest kann ich es dann auch
nicht lassen, andere auf das Risiko hinzuweisen (und meiner Familie das Essen von diesen
Speisen zu verbieten <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="" title="Sad" /><!-- s --> )
Hier befinden wir uns aber so ziemlich eindeutig im privaten
Bereich, s.d. das IfSG und die EU-VO nicht gilt. Dies ist nicht so bei der gestellten
Ausgangsfrage von HWL, hier gelten die Verordnungen und Gesetze.
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co