18.05.2006, 19:29
Zum Thema "Gewerbsmäißkeit" gibt es im epidemiologischen Bulletin des RKI
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/in ... ehrung.pdf</a><!-- m -->
auf
der Seite 168 ein Kommentar.
Dort heißt es z.B. ... in denen jedoch Personen
Lebensmittel für andere Personen zubereiten oder an diese abgeben, zu denen sie keine
besonderen privaten Beziehungen habe.. Dazu gehören z.B. einmalige Tätigkeiten im Rahmen
größerer Straßenfestes, Sommerfeste ... Für diesen Personenkreis gilt das Tätigkeits- und
Beschäftigungsverbot von § 42 IfSG. Diese Tätigkeiten sind aber
nicht als "gewerbsmäßig" i.S.v. § 43 zu betrachten, weil der
Begriff im IfSG eher eng und nicht - wie im Lebensmittelrecht - weit auszulegen
ist.
Weiter heißt es: Der Aufwand soll in einem angemessenen Verhältnis zu den
gesundheitlichen Gefahren stehen.
Ich schließe mich daher der Meinung meiner
Vorredner an:
- hole dir schriftlich eine Erklärung der zuständigen Behörde
(Gesundheitsamt) ab.
- informiere die "herstellenden Mitarbeiter und anderen Personen"
über die Gefahren und ihre Verpflichtungen (GHP, Händehygiene, Speisen abgedeckt
transportieren, Verbot bestimmter Speisen etc) und lass dir dies quittieren.
Ich
kenne diese Geschichten von den KiGas und Schulfesten und habe deshalb einen Hygienebrief an
die Eltern formuliert, in denen dies alles aufgeführt ist. Ebenso gibt es eine Liste der
eingehenden Kuchenspenden und entsprechende Kriterien und Maßnahmen, wenn diese Kriterien
nicht eingehalten wurden; ganz ähnlich den Wareneingangskontrollen der Lieferanten.
Wenn
du an diesem Brief und der Liste interessiert bist, schick mir eine mail.
Zum
Thema "Tafel". Ich habe eben mit einem Betreiber einer solchen Tafel gesprochen. Er hat von
seinem Gesundheitsamt die lapidare Aussage, dass er ein paar Hygieneregeln aufhängen soll,
dann wäre das o.k.
<!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="" title="Confused" /><!-- s -->
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/infektionsschutzgesetz/ifsg-belehrung.pdf">http://www.hygieneinspektoren-nrw.de/in ... ehrung.pdf</a><!-- m -->
auf
der Seite 168 ein Kommentar.
Dort heißt es z.B. ... in denen jedoch Personen
Lebensmittel für andere Personen zubereiten oder an diese abgeben, zu denen sie keine
besonderen privaten Beziehungen habe.. Dazu gehören z.B. einmalige Tätigkeiten im Rahmen
größerer Straßenfestes, Sommerfeste ... Für diesen Personenkreis gilt das Tätigkeits- und
Beschäftigungsverbot von § 42 IfSG. Diese Tätigkeiten sind aber
nicht als "gewerbsmäßig" i.S.v. § 43 zu betrachten, weil der
Begriff im IfSG eher eng und nicht - wie im Lebensmittelrecht - weit auszulegen
ist.
Weiter heißt es: Der Aufwand soll in einem angemessenen Verhältnis zu den
gesundheitlichen Gefahren stehen.
Ich schließe mich daher der Meinung meiner
Vorredner an:
- hole dir schriftlich eine Erklärung der zuständigen Behörde
(Gesundheitsamt) ab.
- informiere die "herstellenden Mitarbeiter und anderen Personen"
über die Gefahren und ihre Verpflichtungen (GHP, Händehygiene, Speisen abgedeckt
transportieren, Verbot bestimmter Speisen etc) und lass dir dies quittieren.
Ich
kenne diese Geschichten von den KiGas und Schulfesten und habe deshalb einen Hygienebrief an
die Eltern formuliert, in denen dies alles aufgeführt ist. Ebenso gibt es eine Liste der
eingehenden Kuchenspenden und entsprechende Kriterien und Maßnahmen, wenn diese Kriterien
nicht eingehalten wurden; ganz ähnlich den Wareneingangskontrollen der Lieferanten.
Wenn
du an diesem Brief und der Liste interessiert bist, schick mir eine mail.
Zum
Thema "Tafel". Ich habe eben mit einem Betreiber einer solchen Tafel gesprochen. Er hat von
seinem Gesundheitsamt die lapidare Aussage, dass er ein paar Hygieneregeln aufhängen soll,
dann wäre das o.k.
<!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_rolleyes.gif" alt=":roll:" title="Rolling Eyes" /><!-- --> <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt="" title="Confused" /><!-- s -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co