18.05.2006, 07:46
Hallo
zusammen,
die Frage ist wirklich sehr schwer.
Die Ordnungsbehörden sagen, dass
wenn eine Veranstaltung nicht regelmäßig, mehrmals im Jahr stattfindet (wie ein Sommer- oder
Straßenfest) dies kein gewerbsmäßiges Inverkehr bringen ist. Hier reicht dann eine „GHP“
Gute Hygienepraxis aus.
Es hat übrigens bei gewerbsmäßig nichts damit zu tun, ob die
Ware endgeldlich oder unendgeldlich abgegeben wird. Eine Organisation, die jeden 2. Samstag
ein Fest für Ihre Einrichtung ausrichtet, um Neukunden zu werben und dabei Kuchen
verschenkt, handelt gewerbsmäßig. Der Gewerbezweck ist hier die Werbung von Neukunden –
somit gewerbsmäßig.
Was deinen konkreten Fall angeht, so würde ich dir raten, mit
dem Ordnungsbehörden zusammenzuarbeiten und nachzufragen, was die von dir als Voraussetzung
haben möchten. Damit lässt sich viel Ärger vermeiden.
Das Risiko, wenn viele, viele
Hausfrauen zu Hause Kuchen und Torten herstellen und anschließend transportieren ist sehr
hoch. Ich würde zum Selbstschutz den Namen jeden Kuchenspenders dokumentieren. Vorab könntet
Ihr den fleißigen Hausfrauen einen kleinen Hygieneratgeber an die Hand geben, welchen sie
unterschrieben mit dem Kuchen abgeben müssen. Darin kann dann stehen, wie der Kuchen
gelagert, transportiert und hergestellt werden muss, um das Wachstum von Mikroorganismen und
die Kontamination durch Fremdkörper zu vermeiden.
Ich hoffe nicht noch mehr
Unsicherheit in die Runde gebracht zu haben.
Gruß
Michael
zusammen,
die Frage ist wirklich sehr schwer.
Die Ordnungsbehörden sagen, dass
wenn eine Veranstaltung nicht regelmäßig, mehrmals im Jahr stattfindet (wie ein Sommer- oder
Straßenfest) dies kein gewerbsmäßiges Inverkehr bringen ist. Hier reicht dann eine „GHP“
Gute Hygienepraxis aus.
Es hat übrigens bei gewerbsmäßig nichts damit zu tun, ob die
Ware endgeldlich oder unendgeldlich abgegeben wird. Eine Organisation, die jeden 2. Samstag
ein Fest für Ihre Einrichtung ausrichtet, um Neukunden zu werben und dabei Kuchen
verschenkt, handelt gewerbsmäßig. Der Gewerbezweck ist hier die Werbung von Neukunden –
somit gewerbsmäßig.
Was deinen konkreten Fall angeht, so würde ich dir raten, mit
dem Ordnungsbehörden zusammenzuarbeiten und nachzufragen, was die von dir als Voraussetzung
haben möchten. Damit lässt sich viel Ärger vermeiden.
Das Risiko, wenn viele, viele
Hausfrauen zu Hause Kuchen und Torten herstellen und anschließend transportieren ist sehr
hoch. Ich würde zum Selbstschutz den Namen jeden Kuchenspenders dokumentieren. Vorab könntet
Ihr den fleißigen Hausfrauen einen kleinen Hygieneratgeber an die Hand geben, welchen sie
unterschrieben mit dem Kuchen abgeben müssen. Darin kann dann stehen, wie der Kuchen
gelagert, transportiert und hergestellt werden muss, um das Wachstum von Mikroorganismen und
die Kontamination durch Fremdkörper zu vermeiden.
Ich hoffe nicht noch mehr
Unsicherheit in die Runde gebracht zu haben.
Gruß
Michael